Zum 69. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes hat der Berliner Bischof Markus Dröge den Gottesbezug in der deutschen Verfassung verteidigt.
"Den Müttern und Vätern des Grundgesetzes war kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges in deutlicher Erinnerung, wie ein Staat mit Gesetzen größtes Unrecht legitimieren kann", sagte Dröge im RBB-Radio.
Warum Gott in der Präambel steht
Das am 23. Mai 1949 erlassene Grundgesetz beginnt mit den Worten: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...)". Die Formulierung sei der Tatsache geschuldet, dass viele der Täter des Zweiten Weltkriegs keinerlei Unrechtsbewusstsein gezeigt hätten. "Aus dieser bitteren Erkenntnis ist Gott in die Präambel des Grundgesetzes aufgenommen worden", sagte Dröge.
"Du sollst Gott lieben, ehren und fürchten – und deinen nächsten wie dich selbst. In diesem christlich-jüdischen Geist ist unser Grundgesetz geschrieben", betonte der Bischof. Daraus folge die gleiche Würde aller Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht und Religion. Daraus folge auch die doppelte Religionsfreiheit. Jeder solle seinen Glauben frei leben können, aber niemand dürfe zur Religion gezwungen werden.