Bischof Mixa: Kusch macht sich zum Richter über Leben und Tod

Selbstmord als Sünde

Der Augsburger Bischof Walter Mixa hat erneut die gewerbliche Sterbehilfe des Hamburger Ex-Justizsenators Roger Kusch kritisiert. Damit mache sich Kusch zum Richter über Leben und Tod, sagte Mixa am Sonntagabend in der ARD-Talkshow "Anne Will". Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland nicht strafbar. Die unionsgeführten Bundesländer wollen eine gewerbliche und organisierte Sterbehilfe dieser Art gesetzlich verbieten lassen.

 (DR)

Dazu habe er kein Recht, weil er den Menschen das Leben auch nicht gegeben habe. Der frühere Politiker reklamierte für sich dagegen, er achte nur das Selbstbestimmungsrecht derer, die ihn um eine Assistenz bei ihrem Suizid bäten.

Der Bischof erklärte, Selbstmord sei Sünde, weil er gegen die Liebe zu sich selbst, zum Nächsten und zu Gott verstoße. Er würde jedoch nie einen Menschen verurteilen, der sich das Leben genommen habe. Nur Gott könne in das Herz eines Menschen hineinschauen. Mixa räumte ein, dass die Kirche im Umgang mit Suiziden dazugelernt habe. Den betroffenen Familien müsse Verständnis und Barmherzigkeit entgegengebracht werden. Früher durften Selbstmörder nicht kirchlich begraben werden.

Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt sprach sich für ein Verbot von Sterbehilfe gegen Geld aus. "Wir haben als Gesellschaft einen Auftrag dafür zu sorgen, dass Menschen in Würde alt werden und sterben können", sagte die Grünen-Politikerin. "Das geht nicht mit einem Knopfdruck." Eine Freigabe aktiver Sterbehilfe wie in der Schweiz oder den Benelux-Staaten würde das gesellschaftliche Klima negativ beeinflussen. Schon heute fühlten sich viele Menschen unter Druck und sorgten sich, im Alter anderen zur Last zu fallen.

8.000 Euro für Hilfe beim Freitod
Kusch bietet über das Internet seine Dienste als Sterbehelfer an. Für eine Assistenz bei einem Suizid verlangt er pauschal 8.000 Euro. Für den Wunsch des Sterbewilligen ist dabei nicht maßgeblich, dass dieser an einer Krankheit leidet, die unmittelbar zum Tod führt. Nach eigenen Angaben hat der Ex-Justizsenator im vergangenen Jahr auf diese Weise fünf Menschen in den Tod begleitet. Gegen ein von der Hamburger Polizei verfügtes Verbot dieser Praxis hat Kusch vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Eine Entscheidung wird bis Ende Januar erwartet.