Der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst, erklärte, die Ehe sei die "Keimzelle der Gesellschaft". Daher gehöre es auch zur Grundstruktur des verfassungsrechtlichen Eheverständnisses, dass die Ehe von einer Frau und einem Mann eingegangen wird. Ehe und Familie seien wesenhaft verknüpft.
Deshalb lehnen die Bischöfe es weiterhin ab, dass eingetragene Lebenspartner das Adoptionsrecht erhalten sollen. Die Deutschen Bischöfe sind der Überzeugung, dass ein Aufwachsen mit Mutter und Vater für die Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes von großer Bedeutung ist.
Ehegattensplitting soll Familien fördern
Sie sprachen sich zudem gegen die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht aus. Der Staat hoffe, mit dem Ehegattensplitting auch zu fördern, dass aus Ehen Kindern entwachsen. Zur Zeit entfielen rund 90 Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare, bei denen aktuell Kinder im Haushalt leben oder gelebt haben.
Am Wochenende hatte sich angedeutet, dass die CDU‑Bundestagsfraktion plane - wie auch die anderen Fraktionen -, eingetragene Lebenspartner mit Ehegatten im Adoptionsrecht und beim so genannten Ehegattensplitting rechtlich gleichzustellen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner gestärkt. Sie dürfen in Zukunft auch Adoptivkinder ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren.