Ein neuer "Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat" solle für mehr Transparenz und eine größere Beteiligung katholischer Laien sorgen, teilte die Diözese Essen am Donnerstag mit. Bislang habe der Kirchensteuerrat, der größtenteils aus demokratisch gewählten Laien besteht, die entscheidenden Beschlüsse über das Vermögen gefällt und über die Grundsätze für den Bistumshaushalt befunden.
Entscheidungen über Grundsatzfragen des Bistumshaushalts
Der neue Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat werde über die Grundsatzfragen des Bistumshaushaltes hinaus nun auch in Einzelfallentscheidungen der Vermögensverwaltung einbezogen, die zuvor nur in der Verantwortung hauptamtlicher Bistumsexperten lagen.
Dies betreffe vor allem Immobiliengeschäfte mit einem Volumen von mehr als 250.000 Euro sowie alle Veräußerungen von Kirchen oder anderen für die Seelsorge genutzten Gebäuden.
Konkret befasst sich mit diesen Fragen ein aus Mitgliedern des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates zusammengesetzter Vermögensrat, wie es hieß. Künftig träfen allein die gewählten Mitglieder des Vermögensrates die Entscheidungen. Zwar nähmen an den Sitzungen auch der Generalvikar, der Dompropst und hauptamtliche Mitarbeiter des Generalvikariates teil. Sie hätten aber kein Stimmrecht. Das Know-How der Bistumsverwaltung stehe dem Gremium indes voll zur Verfügung.
Vermögensrat bestehend aus Laien und Priestern
Neben den Laien im Vermögensrat bilden laut Bistum die Priester im Domkapitel ein weiteres Gremium, das bei umfangreicheren Geschäften teils angehört werden und teils zustimmen muss. Die Beratungs- und Beschlussgegenstände sowie die Wertgrenzen dieses sogenannten Konsultorenkollegiums seien mit denen des Vermögensrats gleichgestellt worden.
Der neue Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat hat nach den Angaben wie der bisherige Kirchensteuerrat 26 Mitglieder. 17 Frauen und Männer werden von den Kirchenvorständen der 42 Pfarreien im Ruhrbistum gewählt. Zwei weitere Mitglieder entsendet der Priesterrat. Hinzu kommen drei vom Bischof frei ernannte Mitglieder. Zudem gehören - ohne Stimmrecht - der Generalvikar, der Ökonom, der Dompropst oder ein Stellvertreter sowie ein Mitarbeiter des Generalvikariats mit der Befähigung zum Richteramt dem Rat an.
Das Vermögen des Bistums und das des Bischöflichen Stuhls würden auch künftig durch Finanzchef Daniel Beckmann verwaltet, hieß es. Beckmann sei zum 1. Januar das kirchenrechtliche Amt des Ökonomen übertragen worden.