Bistum Hildesheim empfiehlt weiter Abstand und Masken

Ostern alles wieder normal?

Angesichts hoher Corona-Fallzahlen rät auch das Bistum Hildesheim seinen Kirchengemeinden weiter zur Vorsicht. Die Entscheidung über Maßnahmen liege beim jeweiligen Pfarrer und den zuständigen Gremien.

Ordensfrau mit Maske im Gottesdienst / © Radoslaw Czajkowski (shutterstock)
Ordensfrau mit Maske im Gottesdienst / © Radoslaw Czajkowski ( shutterstock )

Angesichts hoher Corona-Fallzahlen rät auch das Bistum Hildesheim seinen Kirchengemeinden weiter zur Vorsicht. Ähnlich wie bundesweit mehrere andere katholische Diözesen, empfiehlt es bei Gottesdiensten die Einhaltung von Abstandsregeln und das Tragen von Masken. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Schreiben des Bistums hervor. Die Entscheidung über Maßnahmen liege beim jeweiligen Pfarrer und den zuständigen Gremien, heißt es darin. Die aktuellen Corona-Verordnungen der Länder Niedersachsen und Bremen sähen keine Auflagen mehr für Gottesdienste vor.

Hildesheimer Dom / © Daniel Pilar (KNA)
Hildesheimer Dom / © Daniel Pilar ( KNA )

Auch Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte nach der 2G- oder 3G-Regel sind dem Schreiben zufolge weiterhin denkbar. Die Weihwasserbecken könnten mit der Osternachtsfeier wieder befüllt werden. Aber: "Es empfiehlt sich, die Gläubigen darauf hinzuweisen, dass das Bekreuzigen weiterhin auch ohne Weihwasser erfolgen kann."

Besondere Empfehlung für die Ostergottesdienste

Die Empfehlungen gelten auch für die in der Regel gut besuchten Ostergottesdienste. Sie waren im Jahr 2020, kurz nach Beginn der Corona-Pandemie, bundesweit größtenteils ausgefallen. Im vergangenen Jahr gab es zum höchsten Fest der Christen teilweise wieder Gottesdienste, allerdings mit Abstand, Anmeldung, Beschränkungen der Besucherzahl und ohne Gesang. Einige Feiern wurden digital angeboten. Zum Bistum Hildesheim gehören rund 570.000 Katholiken im östlichen Niedersachsen sowie in Bremen-Nord und Bremerhaven.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt in Kraft

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht tritt am 16. März 2022 in Krankenhäusern und in der Pflege in Kraft. Damit müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber eine Corona-Impfung oder -Genesung oder eine Kontra-Indikation nachweisen. Die kommunalen Gesundheitsämter können gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozial- und Gesundheitsbranche ohne diesen Nachweis ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Sie verlieren damit ihren Gehaltsanspruch. (epd/16.03.2022)

Symbolbild: Corona-Impfung / © insta_photos (shutterstock)
Symbolbild: Corona-Impfung / © insta_photos ( shutterstock )
Quelle:
KNA