Bistum Magdeburg geht gegen Rechtsextreme in Gremien vor

"Gespräche weiterhin möglich"

Durch Anpassungen von Gesetzen und Wahlordnungen sollen Rechtsextreme aus den Gremien des Bistums Magdeburg ausgeschlossen werden können. Das Bistum folgt damit einer Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz.

Blick über Magdeburg / © Marcus_Hofmann (shutterstock)
Blick über Magdeburg / © Marcus_Hofmann ( shutterstock )

Durch Veränderung eines Passus im diözesanen Wahlrecht können Mitglieder der AfD und anderer extremistischer Parteien zukünftig von Gremien des Bistums Magdeburg ausgeschlossen werden. "Wir haben damit nun eine klare, der politischen Situation angepasste Regelung gefunden", sagte Generalvikar Bernhard Scholz am Freitag in Magdeburg.

Demonstranten stehen mit Plakaten vor dem Magdeburger Hauptbahnhof bei einer Demonstration gegen rechts. Mit der Demonstration wollen die Teilnehmer ein Zeichen des Widerstands gegen rechtsextreme Umtriebe setzen. / © Simon Kremer (dpa)
Demonstranten stehen mit Plakaten vor dem Magdeburger Hauptbahnhof bei einer Demonstration gegen rechts. Mit der Demonstration wollen die Teilnehmer ein Zeichen des Widerstands gegen rechtsextreme Umtriebe setzen. / © Simon Kremer ( dpa )

Das bedeute aber nicht, dass Menschen aus den Gottesdiensten oder der Seelsorge ausgeschlossen würden. "Natürlich werden wir weiterhin Gespräche ermöglichen." Die Neu-Regelung beziehe sich explizit auf die Arbeit in den kirchlichen Gremien.  

Bereits im Februar dieses Jahres hatte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) eine Erklärung zur Unvereinbarkeit von Christentum und völkischem Nationalismus veröffentlicht. Dementsprechend hat das Bistum Magdeburg nun seine Gesetze und Wahlordnungen angepasst. 

Auch Parteizugehörigkeit als Ausschlussgrund 

Ausgeschlossen werden können demnach nun Personen, die "öffentliche Äußerungen gegen die Menschenwürde, insbesondere völkisch-nationalistische, rassistische, antisemitische, antidemokratische Positionen oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" tätigen. 

Zudem sei "die Übernahme von Ämtern und sonstigen Aufgaben in oder für Parteien und Organisationen, die derartige Haltungen und Positionen vertreten oder die Zugehörigkeit zu einer Partei oder Organisation, die von den zuständigen staatlichen Behörden auf dem Gebiet des Bistums als extremistisch eingestuft wird", ein Ausschlussgrund.  

Diese Änderung ist in Magdeburg laut Bistum rechtzeitig vor den Gremienwahlen in den katholischen Pfarreien am 16. und 17. November 2024 geschehen.

Obligatorische Erklärung von Kandidaturen  

Neu ist auch, dass Kandidaten eine Erklärung zur Kandidatur abgeben müssen, die das Wissen um die Unvereinbarkeit der Arbeit in kirchlichen Gremien mit völkischem Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit definiert. 

Auch hier istdie Mitgliedschaft in einer Partei, die von den zuständigen staatlichen Behörden auf dem Gebiet des Bistums als extremistisch eingestuft wird, ein Unvereinbarkeits-Kriterium. 

Der Landesverband der AfD in Sachsen-Anhalt war im Herbst 2023 vom Landesverfassungsschutz Sachsen-Anhalt als gesichertrechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden.

Bundesweit erster AfD-Spitzenpolitiker verliert Kirchenamt

Christoph Schaufert verliert als bundesweit erster AfD-Spitzenpolitiker sein Kirchenamt. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende im saarländischen Landtag darf nach einer Entscheidung des katholischen Bistums Trier nicht mehr kirchlichen Gremien angehören. Als Mitglied des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde in Neunkirchen/Saar wurde er entlassen, wie Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg auf einer Pressekonferenz in Trier mitteilte. 

Dunkle Wolken über dem Trierer Dom / © Leonid Andronov (shutterstock)
Dunkle Wolken über dem Trierer Dom / © Leonid Andronov ( shutterstock )
Quelle:
KNA