Die künftigen 50 Pastoralen Räume sollen ab dem 1. Januar 2024 als Kirchengemeindeverbände errichtet werden, wie die Diözese am Mittwoch mitteilte. Diese öffentlich-rechtlichen Körperschaften sollen "insbesondere Pfarrer von Verwaltungsaufgaben entlasten, die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden bei administrativen Aufgaben fördern und als mögliche Anstellungsträger kirchlichen Personals einen flexibleren Personaleinsatz gewährleisten".
Den Plänen zufolge wird das Seelsorgepersonal, das weiterhin beim Bistum angestellt bleibt, künftig innerhalb eines Pastoralen Raums eingesetzt. Einen Vorschlag für die Grenzziehung der 50 Räume, die jeweils mehrere Pfarreien umfassen, stellte das Bistum bereits im Herbst 2021 vor.
Es handele sich dabei nicht um Zusammenlegungen oder Fusionen der derzeit 208 Pfarreien, betonte die Diözese nun erneut. Stattdessen soll es innerhalb der Pastoralen Räume mehr Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien sowie den Haupt- und Ehrenamtlichen geben.
Fachpersonal soll Seelsorgende entlasten
Die Gebietseinheiten können auch von Laien geleitet werden und sollen über Fachpersonal verfügen, das die Seelsorgerinnen und Seelsorger von Verwaltungsaufgaben entlastet. Ende April will Bischof Felix Genn die neue Struktur veröffentlichen.
Bei einem sogenannten Zwischenhearing in der vergangenen Woche berieten laut Bistum rund 110 Haupt- und Ehrenamtliche über die Pläne. Ein weiteres Hearing ist für dieses Jahr geplant.
"Pastoralplan" seit 2013 in Kraft
Das Bistum Münster ist mit rund 1,76 Millionen Katholikinnen und Katholiken die zweitgrößte Diözese Deutschlands. Es umfasst Gebiete in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Auch andere Diözesen haben wegen sinkender Mitglieder- und Seelsorgendenzahlen Strukturreformen eingeleitet.
Genn setzte schon 2013 einen "Pastoralplan" für sein Bistum in Kraft, der einen verbindlichen Rahmen für die Seelsorge vorgab. Auch wurden Pfarreien zusammengelegt, was teilweise mit Unmut aufgenommen wurde.