Das teilte das Bistum Münster mit. Im Regelfall sollten diese Aufgaben jedoch auch künftig von hauptberuflichen Seelsorgern übernommen werden. Dies sei angesichts von Tod und Trauer die "berechtigte Erwartung" der Gläubigen, heißt es in der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt.
Begrenzte Personalressourcen
Der auf fünf Jahre begrenzten Beauftragung Ehrenamtlicher muss nach den Angaben eine Entscheidung des Pastoralteams der Pfarrei und eine Beratung im Pfarreirat vorausgehen. "Je differenzierter und persönlicher wir die Begräbnisfeiern als Chance der Glaubensverkündigung und des Glaubenszeugnisses wahrnehmen, umso größer müssen unsere personellen Ressourcen sein", begründete Bischof Felix Genn die Neuerung. Die geringer werdende Zahl von Priestern, Diakonen und Pastoralreferenten führe zu einer immer stärkeren Überlastung der Seelsorger und bringe sie an eine menschliche Grenze. Dies gelte vor allem für Pfarreien, die aufgrund der demografischen Struktur besonders viele Todesfälle verzeichnen.
"Gerade die persönliche Zuwendung und Gestaltung ist unter Extrembedingungen kaum noch zu leisten, so dass in der pastoralen Praxis die Chancen der Evangelisierung weitgehend verloren gehen", so der Bischof. Aufgrund der geschilderten Rahmenbedingungen sei eine Ausweitung des Personalangebotes mehr als ratsam. Sterbende zu stärken, Verstorbene zu begraben und Trauernden beizustehen sowie Zeichen der Verbundenheit und Hoffnung über den Tod hinaus zu setzen, seien für die Kirche unaufgebbare Dienste, erklärte Genn.