Bistum Regensburg beruft sich bei Schmerzensgeldklage auf Verjährung

Missbrauch an Domspatzen-Vorschule

Ein 42-jähriger Mann fordert vom Bistum Regensburg Schmerzensgeld und Schadensersatz. Es geht um sexuellen, körperlichen und psychischen Missbrauch im Domspatzen-Umfeld und um dessen Folgen. Die Hintergründe.

Gelände der Regensburger Domspatzen / © Dieter Mayr (KNA)

Wegen schweren Missbrauchs verlangt ein ehemaliger Domspatz vom Bistum Regensburg Schmerzensgeld und Schadensersatz. Gegen seine Klage hat das Bistum nun Einrede zur Verjährung erhoben. Das bestätigte Bistumssprecher Stefan Groß am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zum Verfahren selbst äußere man sich derzeit nicht, fügte er hinzu. Mit der Einrede wird eine Abweisung der Klage beantragt.

Der Anwalt des Betroffenen, Sven Markuske aus Nürnberg, sagte auf Anfrage, es sei fraglich, ob die Kirche sich überhaupt auf Verjährung im Zusammenhang mit der Verletzung ihrer Amtshaftpflicht berufen dürfe. Man werde dagegen Widerspruch einlegen. Ein Verhandlungstermin steht nach seinen Angaben noch nicht fest.

Siebenstellige Gesamtforderung

Auf dem Klageweg will sein 42-jähriger Mandant 350.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten. Außerdem macht er weitere Schäden wie Verdienstausfälle geltend und möchte eine monatliche Rente. Zusammen belaufen sich die Forderungen auf einen Millionenbetrag. Von der Kirche hat er bisher freiwillige Anerkennungsleistungen in Höhe von 50.000 Euro erhalten.

Der sexuelle, körperliche und psychische Missbrauch soll sich auf der Vorschule der Domspatzen in Pielenhofen ereignet haben, die der Mann nach eigenen Angaben von 1991 bis 1993 besuchte. Seit 2015 sei er durchgängig in psychiatrischer Behandlung, seit 2017 berufsunfähig, seit 2023 auf Dauer voll erwerbsgemindert. Mehr zum Leben als die Grundsicherung von 563 Euro im Monat habe er nicht.

Spenden finanzieren Verfahrenskosten

Über eine Crowdfunding-Plattform sammelt der Ex-Domspatz seit zehn Monaten Geld, um seine Verfahrenskosten zu finanzieren. Bis Donnerstagmittag kamen auf diesem Weg gut 15.000 Euro zusammen. Der Zielbetrag liegt bei 20.000 Euro.

Laut Medienberichten bestreitet das Bistum über seine Anwälte eine juristische Verantwortlichkeit für die Domspatzen-Vorschule. Deren Trägerschaft liege bei der "Stiftung Regensburger Domspatzen", die wiederum vom Domkapitel und dem Verein "Freunde des Regensburger Domchores" getragen seien. Ein Argument laute, der Täter habe die Taten als Schuldirektor und nicht als Geistlicher begangen.

Gerichte entscheiden unterschiedlich

Seit einigen Jahren ziehen Missbrauchsopfer gegen die katholische Kirche an mehreren Orten in Deutschland vor Gericht, um Schmerzensgeld und Schadensersatz zu erhalten. Die katholischen Bistümer verhalten sich dazu unterschiedlich. In einigen Fällen verzichten sie auf die rechtlich mögliche Einrede der Verjährung, in anderen nicht. Einige Kläger haben von den Gerichten Summen in sechsstelliger Höhe zugesprochen bekommen, aber es werden auch Klagen abgewiesen.

Zuletzt ging Mitte Januar ein Betroffener vor dem Landgericht Trier leer aus. Die Taten seien verjährt, so das Gericht. In Bayern ist bisher nur ein weiteres, offenes Verfahren bekannt, das beim Landgericht Traunstein geführt wird. Das beklagte Erzbistum München und Freising hat keine Einrede erhoben.

Regensburger Domspatzen

Die Regensburger Domspatzen sind Deutschlands ältester Knabenchor und einer der berühmtesten Chöre der Welt. Die reisefreudigen Singknaben der Kathedrale zu St. Peter feierten 1976 ihr 1000-jähriges Bestehen. Die Knaben und jungen Männer haben schon vor Papst Benedikt XVI. gesungen. Sein Bruder, Georg Ratzinger, leitete den Chor von 1964 bis 1994. Hinter dem traditionsreichen Namen verbirgt sich eine Institution aus drei Säulen: Chor, Schule und Internat.

Regensburger Domspatzen / © Armin Weigel (dpa)