Bistum Regensburg: Prozess wohl im Sommer

Geständiger Missbrauchspriester

Der Fall eines mutmaßlich pädophilen katholischen Priesters im Bistum Regensburg gehört zu den schwärzesten Kapiteln in der Geschichte der Katholischen Kirche in Deutschland. Nun steht fest: Der Geistliche muss sich im Sommer vor Gericht verantworten. Bereits jetzt hat er ein Geständnis angekündigt.

 (DR)

Der Priester aus dem Bistum Regensburg (39) muss sich wegen wiederholten Kindesmissbrauchs vor Gericht verantworten. Sein Rechtsanwalt kündigte am Montag gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) ein Geständnis an. Er hoffe auf einen zeitlich kurzen Prozess.

Nach Auskunft der Nürnberger Justizpressestelle ist in den nächsten Tagen mit der Anklageerhebung zu rechnen. Die Verhandlung werde "im Laufe des Sommers" vor dem Regensburger Landgericht stattfinden. Der bereits vorbestrafte Priester sitzt seit fünf Monaten in Untersuchungshaft.

Bundesweite Schlagzeilen
Laut Medienberichten wird der Pfarrer beschuldigt, sich zwischen 2004 und 2007 insgesamt 20 Mal an einem 13-jährigen Messdiener vergangen zu haben. Der Fall verursachte nach seinem Bekanntwerden im vergangenen Sommer bundesweit Schlagzeilen.

Das Bistum Regensburg äußerte erneut sein tiefstes Bedauern und versprach dem Opfer und seiner Familie pastorale und therapeutische Hilfe. Derartige Übergriffe widersprächen radikal dem priesterlichen Ethos. Der Geistliche habe sich inzwischen schriftlich bei Bischof Gerhard Ludwig Müller für sein Handeln entschuldigt und wolle dafür allein die Verantwortung tragen.

Bischof Müller selber lehnte persönliche Konsequenzen aus dem Fall oder eine Entschuldigung für etwaige Versäumnisse auf wiederholte Nachfragen ab. "Die Verantwortung für die Tat trägt der Täter", sagte er damals.

Erneuter Einsatz nach Bewährungsstrafe
Der Priester war wegen eines 1999 verübten einmaligen sexuellen Missbrauchs an einem Jungen in Viechtach zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. 2004 setzte ihn das Bistum wieder in einer anderen Gemeinde als Pfarrseelsorger ein, nachdem er alle Auflagen des Gerichts erfüllt hatte. Dabei stützte sich die Bistumsleitung auf eine Unbedenklichkeitserklärung des Therapeuten, der den Täter vier Jahre lang behandelt hatte.

Die Diözesanleitung ging nach eigenen Angaben davon aus, dass der Priester nicht pädophil fixiert sei. Daher entschieden die Vorgesetzten, die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz in diesem Fall nicht anzuwenden. Diese sehen vor, einen verurteilten Priester nicht mehr auf Feldern einzusetzen, wo er mit Kindern in Berührung kommt. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" liegt der Staatsanwaltschaft ein gegenteiliges Gutachten vor, das dem Angeklagten eine "homoerotische Kernpädophilie" bescheinigt.