"Die Klärung der Frage, welche Immobilien erhalten bleiben, und die dann folgende sukzessive Trennung von den anderen Gebäuden, liegt in der Verantwortung der Pfarreien zusammen mit den pastoralen Räumen", erklärte das Bistum am Donnerstag.
Getestet werde das Konzept in der Kirchengemeinde Heilige Edith Stein in Trier sowie in den Kirchengemeindeverbänden Cochem, Koblenz-Moselweiß, Lebach und Schmelz.
"Keine zufriedenstellende Lösung für alle"
Das Konzept unterscheide zwischen ländlichen, städtischen und gemischt-strukturierten Räumen, erläuterte das Bistum. Innerhalb dieser Unterscheidung würden dann Kriterien für die Förderfähigkeit von Kirchen, Pfarrhäusern, Pfarrheimen, Kindertagesstätten, Mietobjekten und Mischobjekten beschrieben. Dabei spielten auch Aspekte des Klimaschutzes eine Rolle.
"Damit stellen wir sicher, dass der sinnvolle und notwendige Teil des Immobilienbestands weiter unterhalten und entwickelt werden kann", sagte der Trierer Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg. "Wir wissen aber: Eine alle Seiten zufriedenstellende Lösung kann ein Immobilienkonzept nicht bieten, weil Immobilien, insbesondere die Kirchen und Kapellen, für viele Menschen wichtige Identifikationsorte sind."
Förderung für zwei Kirchen pro Gemeinde
Grundsätzlich sollten wenigstens zwei Kirchen pro fusionierte Kirchengemeinde weiter vom Bistum gefördert werden, hieß es. "Weitere förderfähige Kirchen werden in einem Verhältnis der Katholikenanzahl und der Fläche einer fusionierten Kirchengemeinde ermittelt." Mitte November gab es den Angaben zufolge im Bistum Trier knapp 1.900 Kirchen mit insgesamt rund 341.000 Sitzplätzen.
Jeder Pfarrer solle grundsätzlich die Möglichkeit haben, in einem Pfarrhaus zu leben, erklärte das Bistum. "Darüber hinaus sollen rund 70 Pfarrhäuser als Dienstwohnungen für Priester im kategorialen und territorialen Dienst vorgehalten werden." Grundsätzlich würden eine Dienstwohnung pro Pfarrei und mindestens ein Pfarrbüro gefördert.
Bei Pfarrheimen gelte, dass pro Pfarrei ein Pfarrheim mit einem Großraum mit mindestens 150 Quadratmetern Saalfläche, einer Küche und einer Toilettenanlage weiterhin durch das Bistum gefördert werden.
Restbestand können Pfarreien nach eigenen Vorstellungen erhalten
Gebäude, die nach dem Konzept nicht mehr durch das Bistum gefördert werden, können die Pfarreien entsprechend ihrer finanziellen Mittel nach eigenen Vorstellungen erhalten und bewirtschaften. Dabei sollen auch Kooperationen mit der evangelischen Kirche, mit den Kommunen und anderen örtlichen Gruppierungen in den Blick genommen werden.