Sie wurden sexuell ausgebeutet, zur Arbeit oder etwa auch zum Betteln gezwungen. Das entspricht einer Zunahme von 25 Prozent gegenüber 2016. Von den 671 Menschen, die 2017 Opfer von Menschenhändlern wurden, waren 171 minderjährig, wie die Polizeibehörde weiter mitteilte.
Ermittlungen im Bereich Menschenhandel gelten als komplex. Opfer fürchten sich etwa oftmals vor den Tätern, schämen sich oder sind schwer traumatisiert. Im vergangenen Jahr ermittelte die Polizei in 340 Fällen gegen mutmaßliche Menschenhändler, etwas weniger als 2016. Damals lag die Zahl bei 375 Fällen.
Menschen werden vor allem ausgebeutet, wenn es um ihre Sexualität geht. So wurden nach Angaben der Polizeibehörde allein 489 Opfer im vergangenen Jahr sexuell ausgebeutet. Auch wenn sich diese Zahl mit Blick auf 2016 kaum unterscheidet - damals lag die Zahl bei 488 - sexuelle Ausbeutung bleibt die häufigste Form von Menschenhandel. Opfer sexueller Ausbeutung - zumeist Frauen - fielen oft auf die "Loverboy-Methode" herein, hieß es vom BKA. Ihnen werde eine Liebesbeziehung vorgespielt, um sie emotional abhängig zu machen. Dann werden sie zur Prostitution gezwungen. "Drohungen wie auch die Anwendung physischer und psychischer Gewalt sorgen dafür, dass die Menschenhändler die Kontrolle über die Frauen behalten", heißt es in dem BKA-Bericht.
Neben der sexuellen Ausbeutung ist auch die Arbeitsausbeutung mittlerweile auf einem relativ hohen Niveau. In diesem Bereich sei ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, heißt es im Lagebericht weiter: "180 Menschen wurden 2017 Opfer dieser Form des Menschenhandels, 2016 registrierte die deutsche Polizei 48 Opfer."
Erstmals wurden für das Bundeslagebild 2017 des BKA erstmals Verfahren zur "Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei" registriert. Zwar ist das organisierte Betteln in Deutschland nach wie vor nicht strafbar. Aber die Ausbeutung bettelnder Menschen ist seit 2016 ein eigener Straftatbestand. Im vergangenen Jahr ermittelte die Polizei zunächst in zwei Fällen. Auch die "Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen" - etwa, wenn ein Mensch gezwungen wird, eine Straftat zu begehen - sowie "Menschenhandel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme" sind seit 2017 erstmals strafbar. Hier gab es im Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung noch keine polizeilich registrierten Ermittlungsfälle. (dpa/Stand 07.08.2018)