Bluttest wird bei Risikoschwangerschaften Kassenleistung

 (DR)

Vorgeburtliche Bluttests auf das Downsyndrom sollen künftig bei Risikoschwangerschaften von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Kassen. Die Kosten sollten nur "in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken" durchgeführt werden, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Josef Hecken. Ein flächendeckendes Screening soll es nicht geben.

Voraussetzung ist nach dem Beschluss eine vorherige intensive ärztliche Beratung; Frauen sollen dabei auch über die Tragweite des Tests informiert werden. Die Bluttests sollten die bislang schon medizinisch anerkannten invasiven Untersuchungen - Biopsie der Plazenta oder Fruchtwasseruntersuchung - und das damit verbundene Risiko einer Fehlgeburt vermeiden. Bei 5 bis 10 von 1.000 untersuchten Frauen hatte es Fehlgeburten gegeben.

Das Bundesgesundheitsministerium muss der Regelung noch zustimmen. Sie wird vermutlich erst 2021 in Kraft treten - bis dahin müssen noch Informationen für die Versicherten formuliert werden. Bei den seit 2012 in Deutschland angebotenen nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) werden Erbgutschnipsel des Kindes aus dem Blut der Schwangeren isoliert und auf Gendefekte untersucht. Bislang müssen Schwangere den Test selber bezahlen. (kna/Stand 19.09.2019)