Böhmermann-Gedicht bleibt größtenteils verboten

Persönlichkeitsrecht vs. Meinungsfreiheit

Freiheit der Kunst oder Verletzung der Menschenwürde? Wie ist Böhmermanns "Schmähkritik" gegen den türkischen Präsidenten Erdogan einzuordnen? Das Hanseatische Oberlandesgericht hat seine Interpretation abgegeben.

Gericht fällt Urteil im Fall Böhmermann / © Daniel Reinhardt (dpa)
Gericht fällt Urteil im Fall Böhmermann / © Daniel Reinhardt ( dpa )

Das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan bleibt in weiten Teilen verboten. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) bestätigte am Dienstag ein Urteil des Hamburger Landgerichts, welches im Februar 2017 die meisten Passagen für unzulässig erklärt hatte. Das Gericht weist damit die Berufung des TV-Moderatoren ebenso zurück wie den Antrag des türkischen Präsidenten, der das Gedicht vollständig verbieten lassen wollte.

Böhmermann hatte das Gedicht im März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Es unterstellt Erdogan dem Wortlaut zufolge sadistische und perverse Züge. Nach Böhmermanns Angaben handelt es sich um Satire, die von der Kunstfreiheit gedeckt sei.

"Verbotene Verse rechtswidrig"

Für die Entscheidung wurde nach Angaben des Gerichts das allgemeine Persönlichkeitsrecht gegenüber der Meinungsfreiheit abgewogen. Die verbotenen Verse seien rechtswidrig, da sie allein dem "Angriff auf die personale Würde" dienten. Die fraglichen Passagen beinhalteten schwere Herabsetzungen des türkischen Präsidenten, für die es keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte gebe. Die weiterhin erlaubten Zeilen kritisierten hingegen das tatsächliche Verhalten Erdogans in satirischer Weise und müssten daher akzeptiert werden, so das Gericht.

Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist nach den Angaben noch nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann beim Bundesgerichtshof Beschwerde eingelegt werden.


Diskussion um Erdogan und Böhmermann / © Presidential Press Offfice/dpa
Diskussion um Erdogan und Böhmermann / © Presidential Press Offfice/dpa
Quelle:
KNA