Zuvor hatte es um das Gesetz mehrere Monate lang intensive Debatten gegeben. Umstritten war unter anderem die Frage, ob Teile der Totenasche zu Erinnerungsdiamanten verpresst werden dürfen. Dies lehnte der Landtag im Juni in einer Abstimmung ohne Fraktionszwang mehrheitlich ab.
Debatte um Grabsteine aus Kinderarbeit
Dagegen sprachen sich die Abgeordneten für eine Bestattungspflicht für Totgeburten ab 500 Gramm Gewicht aus.
Zuletzt waren sie uneins darüber, ob Grabsteine aus Kinderarbeit weiter auf Brandenburger Friedhöfen aufgestellt werden dürfen. Der Landtag einigte sich nun auf eine Regelung, die es ähnlich wie in Bayern den Kommunen freistellt, ihre Friedhofssatzung um solche Bestimmungen zu ergänzen. Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD wurde zudem ein Entschließungsantrag angenommen, der sich für eine generelle Ächtung von Kinderarbeit ausspricht.