Bremer Gericht verbietet vorerst Abschiebung eines 25-Jährigen

Solidarität in Kirchengemeinde

Ein Gericht in Bremen hat die Abschiebung eines 25-jährigen Somaliers im Kirchenasyl vorerst gestoppt. Rund 100 Menschen verhinderten zuvor eine nächtliche Polizeiräumung mit friedlichem Protest und Glockengeläut.

Ein Schlafsack liegt zwischen zwei Kirchenbänken / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Schlafsack liegt zwischen zwei Kirchenbänken / © Harald Oppitz ( KNA )

Das Verwaltungsgericht in Bremen hat nach Angaben des Bremer Flüchtlingsrates im Eilverfahren die Abschiebung eines 25-jährigen Somaliers, der sich aktuell im Kirchenasyl befindet, vorerst verboten. Das Gericht habe am Montag angeordnet, dass von
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen Ayub I. abzusehen sei, teilte der Flüchtlingsrat mit. Somit dürfe er nicht abgeschoben werden, bevor das Gericht im Hauptverfahren endgültig entschieden habe. Er könne in dieser Zeit sogar das Kirchenasyl verlassen. Das Verwaltungsgericht war am Montagabend für eine Bestätigung nicht mehr zu erreichen.

Rund einhundert Menschen verhindern Abschiebung

In der Nacht zum 3. Dezember hatten Polizeikräfte versucht, das Kirchenasyl im evangelischen Zion-Gemeindezentrum in Bremen
aufzulösen. Rund hundert Menschen verhinderten jedoch die Abschiebung mit friedlichen Mitteln unter Glockengeläut. Daraufhin informierte das Bremer Migrationsamt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und schlug vor, die Überstellungsfrist nach dem Dublin-Verfahren zu verlängern, wie ein Sprecher der Innenbehörde bestätigte. Das Bamf habe die Frist am Freitag um ein Jahr bis zum 7. Dezember 2025 verlängert.

Der Somalier befindet sich seit September im Kirchenasyl. Er sollte nach Finnland abgeschoben werden, weil er dort über die
russische Grenze in die EU eingereist war. Nach Überzeugung des Flüchtlingsrates und des kirchlichen Vereins «Zuflucht» hat der Mann in Finnland keine Chance auf ein faires Verfahren und muss befürchten, weiter nach Russland abgeschoben zu werden. In der Nacht zum Samstag war die bisherige Überstellungsfrist nach dem Dublin-Verfahren ausgelaufen.

Kirchenasyl

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, weil diese für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt. Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten.

Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
epd