Die Lords beschäftigen sich seit Montagnachmittag (13.01.2020) bis in die kommende Woche hinein mit dem Gesetz. Auch das Europaparlament muss das Vertragswerk noch absegnen; dies soll am 29. Januar geschehen. Zwei Tage später, am 31. Januar um 24 Uhr (MEZ), will Großbritannien die Europäische Union verlassen. Der Gesetzentwurf wurde am 20. Dezember von den Abgeordneten des Unterhauses mit großer Mehrheit in zweiter Lesung angenommen. Es gilt daher als extrem unwahrscheinlich, dass sich die Lords der Ratifizierung in den Weg stellen. Ohnehin könnten sie vom Unterhaus überstimmt werden. Seit dem überwältigenden Sieg der Konservativen von Premier Boris Johnson bei der Wahl im Dezember ist vom Parlament kein nennenswerter Widerstand mehr zu erwarten. Die Ratifizierung des Austrittsabkommens per Gesetz ist die Voraussetzung für einen geordneten Austritt aus der Staatengemeinschaft. Bis Ende 2020 bleibt Großbritannien noch in einer Übergangsphase, während der sich so gut wie nichts ändert. In dieser knappen Zeitspanne müssen sich Brüssel und London auf ein Abkommen über die künftigen Beziehungen einigen. Das Spektrum reicht von einem Handelsabkommen bis zur künftigen Partnerschaft im Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus. Es ist möglich, die komplexen Verhandlungen zu verlängern. Johnson lehnt dies aber strikt ab.
Brexit-Ratifizierungsgesetz im britischen Oberhaus
Europaparlament muss Vertragswerk auch noch absegnen
Etwa zwei Wochen vor dem Brexit muss das Ratifizierungsgesetz für das EU-Austrittsabkommen das britische Oberhaus in mehreren Stufen passieren.
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