Brexit-Übergangsfrist könnte bis Ende 2022 laufen

 (DR)

Nach dem britischen EU-Austritt im März 2019 könnte zwischen der Europäischen Union und Großbritannien bis Ende 2022 faktisch fast alles bleiben wie gehabt. Die Unterhändler beider Seiten einigten sich auf eine Option, die zunächst bis Ende 2020 vorgesehene Übergangsphase einmal um "bis zu einem oder zwei Jahre" zu verlängern. Dies geht aus der jüngsten Entwurfsfassung des Austrittsabkommens hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die Übergangsphase soll dazu dienen, die künftigen Beziehungen der Europäischen Union und Großbritanniens nach dem Brexit in Ruhe auszuhandeln und vertraglich zu regeln. In dieser Zeit ändert sich für Bürger und Unternehmen fast nichts. Großbritannien wird mit dem Austritt allerdings offiziell "Drittstaat". Das Land muss weiter EU-Regeln einhalten und Beiträge nach Brüssel überweisen, hat aber keine Mitsprache mehr in EU-Gremien.

Die Frist für die einmalige Verlängerung war bei der Grundsatzeinigung zunächst offen geblieben. Ob die Option gezogen wird, soll Mitte 2020 entschieden werden, abhängig vom Verhandlungsfortschritt bis dahin.

Das gesamte Brexit-Vertragspaket soll erst bei einem EU-Sondergipfel in Brüssel offiziell von den Staats- und Regierungschefs gebilligt werden. Danach steht die Ratifizierung an. (dpa/Stand 22.11.2018)