Während Regelaltersrentner bereits unbegrenzt hinzuverdienen dürften, bestünden für Bezieher von Hinterbliebenenrenten weiterhin unnötige Hürden, beklagte der Zusammenschluss von Unternehmern, Selbstständigen und leitenden Angestellte.
Schon bei geringen eigenen Renten unter 1.000 Euro würden erhebliche Teile des Zuverdienstes angerechnet, beklagte das Vorstandsmitglied des Bundes Katholischer Unternehmer, Michael Gude. "Dies führt dazu, dass selbst geringfügige Nebeneinkünfte, wie Minijobs, wirtschaftlich wenig attraktiv sind, da sie unter Umständen im Ergebnis weit unter dem Mindestlohn liegen."
Weiterhin beruflich aktiv bleiben
Dadurch würden besonders Witwen und Witwer in der Regel von einem solchen Hinzuverdienst Abstand nehmen, obwohl sie als eingearbeitete Arbeitskräfte von den Unternehmen geschätzt würden. "Durch die Anpassung der Anrechnungsregelungen für Hinterbliebenenrenten schaffen wir Anreize für Rentner, weiterhin beruflich aktiv zu bleiben, und sorgen für eine deutliche bürokratische Entlastung", so Gude weiter.
Insbesondere Witwen und Witwer könnten so mit einem Minijob oder einer Teilzeitbeschäftigung ihr Einkommen aufbessern, ohne finanzielle Einbußen durch Rentenkürzungen befürchten zu müssen. Der Verzicht auf die Einkommensanrechnung schaffe zudem nicht nur positive Arbeitsanreize für Rentner sowie Witwen und Witwer, sondern führe auch zu signifikanten Mehreinnahmen für die Rentenversicherung.