Bei der geplanten Bundes-Notbremse gibt es einige Änderungen. Die Fraktionen von Union und SPD wollen Spaziergänge bis Mitternacht erlaubt lassen. Auch bei Einzelhandel und Schulen wird nachjustiert. Jetzt soll es nicht mehr lange dauern, bis die Regelung greift.
Auch nach Inkrafttreten der sogenannten Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle sollen die Menschen in Deutschland abends das Haus verlassen dürfen. Nach 22.00 Uhr soll aber Schluss sein - von wenigen Ausnahmen abgesehen. Die Fraktionen von Union und SPD wollen den Gesetzentwurf der Bundesregierung entsprechend ändern. Ausgangsbeschränkungen soll es nun von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr geben - eine Stunde später als zunächst geplant. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine. Die Notbremse könnte in wenigen Tagen in Kraft treten.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln: Falls die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner - in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 liegt, sollen jeweils die gleichen Regeln gelten. Nach den Runden von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs hatten die Länder teils unterschiedliche Maßnahmen in Kraft gesetzt.
Für Schulen wäre Distanzunterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war ein Schwellenwert von 200 Neuinfektionen genannt. Vielen Experten war das zu hoch. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll kontaktloser Sport in Gruppen im Freien weiter möglich sein. Die Außenbereiche von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem Negativ-Test offen bleiben. (dpa / 19.04.2020)