Bundesamt klagt über Mängel bei Kirchenasyl

Neue Praxis in der Diskussion

Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge halten nur wenige Kirchengemeinden alle Regeln des neuen Kirchenasylverfahrens ein. Die vereinbarten Dossiers würden aber in der Mehrheit der Fälle vorgelegt, erklärte das BAMF.

Symbolfoto Kirchenasyl / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolfoto Kirchenasyl / © Harald Oppitz ( KNA )

Eine Ablehnung durch das BAMF führe "nur im begrenzten Umfang" zum Verlassen des Kirchenasyls, teilte die Behörde auf eine Anfrage der "Welt" mit. "So verblieben von August bis Dezember 2018 85 Prozent der Antragsteller nach ablehnender Entscheidung im Kirchenasyl, von Januar bis Juni 2019 sogar 90 Prozent."

Das ab August 2018 geltende Verfahren verpflichtet Kirchen dazu, für jeden Kirchenasylfall zunächst ein Härtefalldossier beim BAMF einzureichen. Stellt die Behörde daraufhin keine besondere Härte fest, müssen abgelehnten Asylbewerber das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen verlassen.

"Kirchen um Umsetzung bemüht"

Positiv wertet das BAMF, dass inzwischen eine deutliche Mehrheit der betroffenen Kirchengemeinden die vereinbarten Dossiers tatsächlich vorlege. Auch sei der Anteil der Kirchenasylfälle gestiegen, bei denen wie vereinbart ein benannter Kirchenvertreter beteiligt gewesen sei. "Dies ist ein Indiz dafür, dass die neuen Verfahrensvorgaben in der Fläche bekannt sind und die Kirchen sich um eine Umsetzung bemühen", teilte das BAMF mit.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche hatte zuvor eine Rückkehr zur alten Kirchenasylpraxis gefordert. Die Reform vor einem Jahr habe dazu geführt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fast alle Kirchenasyle ablehne.  

 


Quelle:
KNA