Die vom Landgericht Berlin wegen Mordes verurteilten Autoraser müssen wegen eines tödlichen illegalen Autorennens nicht lebenslang hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof hob das Mordurteil auf und verwies es an eine andere Kammer des Landgerichts zur Neuverhandlung zurück. (AZ: 4 StR 399/17)
Die Karlsruher Richter sahen es als nicht erwiesen an, dass die der Berliner Raserszene angehörigen Männer mit ihrem Autorennen vorsätzlich einen unbeteiligten Autofahrer töten wollten. Damit können die Männer mit einer Verurteilung lediglich wegen fahrlässiger Tötung rechnen, für die das Gesetz eine höchstens fünfjährige Freiheitsstrafe vorsieht.
Die Angeklagten hatten sich 2016 in der Berliner-Innenstadt am Kurfürstendamm ein illegales Autorennen geliefert. Dabei überfuhren sie mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 170 Stundenkilometer mehrere rote Ampeln. Einer der Raser erfasste das Auto eines unbeteiligten 69-jährigen Rentners, der infolge des Zusammenpralls noch am Unfallort starb.
Das Landgericht Berlin verurteilte die Männer daraufhin wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Es stellte das bundesweit erste Mordurteil dieser Art dar. Die Berliner Richter hatten argumentiert, die Männer hätten "völlig rücksichtslos" und mit bedingtem Vorsatz mit dem Tod unbeteiligter Dritter gerechnet und ihre Autos als Waffe benutzt. (epd/Stand 01.03.2018)