Bundesgerichtshof urteilt zum Recht auf Vergessenwerden

Klage gegen Google

Der Bundesgerichtshof hat im Streit um das Recht auf Vergessenwerden im Internet das Recht auf Information der Öffentlichkeit gestärkt. Geklagt hatte der Geschäftsführer eines Sozialverbandes über den im Netz negativ berichtet wurde.

Google-Suche per Smartphone und Notebook / © PK Studio (shutterstock)
Google-Suche per Smartphone und Notebook / © PK Studio ( shutterstock )

In jedem Einzelfall sei eine umfassende und gleichberechtigte Abwägung der gegeneinander stehenden Grundrechte nötig, heißt es in dem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshof (BGH). Das Recht auf Datenschutz habe keinen grundsätzlichen Vorrang.

Google soll negative Berichte nicht anzeigen

Geklagt hatte der Geschäftsführer eines Sozialverbandes. Der Mann war vor einigen Jahren in Finanzprobleme geraten. In regionalen Medien wurde er mit vollem Namen genannt; auch wurde über seine Erkrankung berichtet. 

Er scheiterte nun mit seiner Forderung, Google dazu zu verpflichten, bei Suchanfragen nach seinem Namen die Berichte aus Datenschutzgründen nicht mehr anzuzeigen.

Vorwürfe gegen Finanzdienstleister

Bei einer zweiten Klage traf der BGH dagegen vorerst keine Entscheidung und legte den Fall stattdessen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vor. 

Auch hier wird Google aufgefordert, negative Berichte nicht mehr anzuzeigen. Allerdings ist in diesem Fall unklar, ob die in Medien erhobenen Vorwürfe gegen die als Finanzdienstleister tätigen Kläger wahr sind.

Social Media/Soziale Medien

Der Begriff Social Media beschreibt Webseiten und Apps, über die Nutzer Inhalte kreieren sowie teilen und sich vernetzen können. Zentrales Merkmal von Social Media ist die Interaktivität. Soziale Interaktion zwischen Nutzern sowie kollaboratives Schreiben prägen den Online-Dialog, die sogenannte Many-to-many-Kommunikation. Nutzer erstellen Inhalte (User Generated Content), über die ein permanenter, zeitlich unbegrenzter Austausch mit anderen stattfindet.

Symbolbild: Jugendlicher mit Handy / © Angelika Warmuth (dpa)
Symbolbild: Jugendlicher mit Handy / © Angelika Warmuth ( dpa )
Quelle:
KNA