Der Bundestag hat am Freitag die umstrittene Arzneimittelnovelle beschlossen. Damit sind in Deutschland künftig Tests an schwer Demenzkranken und anderen Menschen, die nicht mehr einwilligungsfähig sind, auch dann möglich, wenn die Betroffenen davon keinen eigenen Nutzen haben.
Für Arzneimitteltests sieht die Novelle vor, dass Personen künftig nach verpflichtender ärztlicher Aufklärung im Zustand der Einwilligungsfähigkeit ihre Bereitschaft zur späteren Teilnahme an Forschungsvorhaben in einer Verfügung erklären können. Die Studien dürfen nur minimal belastend sein und müssen zuvor von einer Ethikkommission und der zuständigen Oberbehörde gestattet werden.
(KNA, Stand 11.11.16)