Bundestags-Resolution zur religiösen Beschneidung

Im Wortlaut

Der Bundestag hat am Donnerstag die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein Gesetz zur Zulässigkeit religiöser Beschneidungen auf den Weg zu bringen. domradio.de dokumentiert Teile der verabschiedeten Resolution im Wortlaut.

 (DR)

"Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist."



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"Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein. Die Beschneidung von Jungen hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung. Sie zählt zu den konstitutiven Elementen im jüdischen Glauben. Auch im Islam gilt die Beschneidung gemeinhin als unverzichtbar.



Auf der anderen Seite stellt die Beschneidung einen irreversiblen Eingriff in die körperliche Integrität des Kindes dar. Zudem kann es insbesondere bei nicht fachgerecht durchgeführten Eingriffen zu Komplikationen kommen.



Eine Straffreiheit der Beschneidung würde sich aus dem Einverständnis der Betroffenen mit der Beschneidung ergeben. Bei Beschneidungen von Minderjährigen dürfen Eltern an Stelle ihrer Kinder diese Einwilligung erteilen, soweit diese dem Wohl des Kindes dient. Der Inhalt des Kindeswohls wird im Regelfall von den Eltern bestimmt, die dabei ihrerseits die Grenzen der staatlichen Rechtsordnung zu beachten haben."



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"Der Deutsche Bundestag hält eine gesetzliche Klarstellung für geboten, die insbesondere unseren jüdischen und muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ermöglicht, ihren Glauben frei auszuüben. Eine Präjudizwirkung für andere körperliche Eingriffe aus religiösen Gründen darf sich hieraus nicht ergeben.



Zudem halten wir die Beschneidung männlicher Kinder, die weltweit sozial akzeptiert wird, für nicht vergleichbar mit nachhaltig schädlichen und sittenwidrigen Eingriffen in die körperliche Integrität von Kindern und Jugendlichen wie etwa die weibliche Genitalverstümmlung, die wir verurteilen."