Bundesverfassungsgericht prüft psychiatrische Zwangsbehandlung

"Ein schwieriges Thema"

Dürfen Psychiatriepatienten zur Behandlung fixiert werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht. Ausgangspunkt sind zwei Verfassungsbeschwerden, in denen sich Personen gegen ihre Fixierung im Krankenbett wenden.

Fixierung eines Patienten in der Krankenpflege / © Hans-Jürgen Wiedl (dpa)
Fixierung eines Patienten in der Krankenpflege / © Hans-Jürgen Wiedl ( dpa )

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sprach zum Auftakt der auf zwei Tage anberaumten Verhandlung von einem "schwierigen Thema". Staatliche Freiheitsentziehung sei die schwerste Form der Freiheitsbeschränkung und nur in besonderen Fällen durch das Grundgesetz gedeckt.

Vergleich zu Nachbarländern

Die Befragung von Experten machte deutlich, dass die Zahl der Fixierungen in Nachbarländern wie den Niederlanden und der Schweiz oder auch in Großbritannien im Verhältnis zur Bundesrepublik deutlich geringer ist. Allerdings zeigte sich durch intensives Nachfragen der Richter, dass andere Modelle an anderen Stellen Schwachpunkte haben.

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Arno Deister, sprach sich dafür aus, dass "wiederholte oder längerfristige Fixierungsmaßnahmen" von einem Richter genehmigt werden müssten. Die entsprechenden Regelungen der Länder dazu sind sehr unterschiedlich. Keine Zweifel wurden in der Verhandlung daran laut, dass in akuten Fällen Zwangsbehandlungen weiterhin möglich sein müssten.

Patienten nicht durch Gespräche erreichbar

Als Beispiel wurde auf Personen verwiesen, die durch den Konsum "psychoaktiver Substanzen", vor allem von synthetischen Drogen, nicht durch Gespräche erreichbar seien. Offen blieb, ob Patienten mehr unter einer Isolierung oder unter einer Fixierung im Krankenbett leiden.


Quelle:
KNA