Grund sei ein ausgelaufener und nicht mehr verlängerter Rahmenvertrag zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der Verwertungsgesellschaft GEMA, erläuterte ACV-Generalsekretär Raphael Baader am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Die im März 2024 abgeschlossenen Neuverträge beschränken sich auf Kirchenmusik im Gottesdienst. Dafür müssen Gemeinden keine zusätzlichen Ausgaben einplanen. Abgedeckt sind dadurch auch Hochzeiten, Andachten und Martinsumzüge. Rausgefallen sind dagegen Musikbeiträge bei anderen kirchlichen Veranstaltungen wie Pfarr- oder Kindergartenfesten und Chorkonzerten.
Größenordnung von Konzertabsagen unbekannt
Zur erwarteten Größenordnung von Konzertabsagen wollte Baader auf Nachfrage noch nichts sagen. Dafür seien die Regeln zu neu. Zudem sängen viele Chöre auch ältere Stücke, deren Urheberrechte inzwischen abgelaufen seien. Diese müssen nicht an die GEMA gemeldet werden. Bei nur begrenzt verfügbaren Mitteln drohe aber Frustration, sagte der Generalsekretär, etwa auf dem Land oder in ostdeutschen Gemeinden.
Manche Chöre passten die Auswahl ihrer Stücke bei Konzerten entsprechend an.
Ein großes Problem sieht Baader allerdings bei Gruppen, die Musik von noch lebenden Komponisten aufführen. Dies gelte etwa für Gospelchöre und Kirchenbands, die christliche Popularmusik spielen. Besonders hoch seien die GEMA-Gebühren zudem bei Veranstaltungen mit vielen Gästen, bei denen Eintritt verlangt werde. Die Gebühren könnten dann durchaus im vierstelligen Bereich liegen.
Der Allgemeine Cäcilienverband für Deutschland hat nach eigenen Angaben rund 300.000 Mitglieder in über 14.000 Chören, Orchestern und sonstigen Gruppen. Der VDD ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Diözesen zusammengeschlossen.
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt die Interessen von nach eigenen Angaben über 90.000 Komponisten, Textdichtern und Verlegern und verwaltet deren Urheberrechte.