Caritas-Chefin bekräftigt "Nein" zu Legalisierung von Abtreibung

Paradigmenwechsel längst eingetreten

Abgeordnete der SPD, der Grünen und der Linken möchten die bisherige Abtreibungsregelung ändern. Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa sieht darin keinen Sinn. Die bisherige Regelung biete eine gute Balance.

Bei der Demonstration "Marsch für das Leben" von Abtreibungsgegnern am 21.09.2024 in Berlin herrscht gute Stimmung. / © Paul Zinken (dpa)
Bei der Demonstration "Marsch für das Leben" von Abtreibungsgegnern am 21.09.2024 in Berlin herrscht gute Stimmung. / © Paul Zinken ( dpa )

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa ist gegen das Bestreben von Abgeordneten, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren. Sie sei enttäuscht, wie kurz das "historische Gedächtnis" derjenigen sei, die die bisher geltende Regelung ändern wollten, sagte sie am Mittwoch dem Berliner "Tagesspiegel". "Sie tun so, als hätten wir noch eine Rechtslage wie in den Siebzigern. Dabei ist das zum Glück nicht der Fall. Es gab einen grundlegenden Paradigmenwechsel, als die jetzige Regel verabschiedet wurde und Abtreibung straffrei und sicher möglich wurde."

Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Es gelten aber folgende Ausnahmen:

Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle

Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz ( KNA )

In Deutschland sind derzeit Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung. Kern des interfraktionellen Gesetzentwurfs ist, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche grundsätzlich rechtmäßig sind.

Welskop-Deffaa: "Bessere Balance" schwer zu finden

Wie Welskop-Deffaa betonte, lasse sich eine "bessere Balance" als derzeit zwischen den Rechten der Mutter und denen des werdenden Lebens schwer finden. "Das geltende Recht folgt der Einsicht, dass wir das Leben des Kindes nicht gegen den Willen der Mutter schützen können, schon gar nicht, indem wir ihr eine Strafe aufoktroyieren, wenn sie sich für eine Abtreibung entscheidet." Das sei eine klare Botschaft. "Umgekehrt ist es aber der Auftrag unserer Verfassung, auch das Leben des Kindes zu schützen, übrigens auch das behinderter Kinder."

Der vorgelegte Gesetzentwurf, der an diesem Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestags beraten wird, sieht eine Beibehaltung der Beratungspflicht vor, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig zudem von der Krankenkasse übernommen werden. Für die Übernahme der Kosten hatte sich auch Welskop-Deffaa in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) ausgesprochen.

Quelle:
KNA