Caritas kritisiert Bürokratieaufwand bei Behindertenrecht

 (DR)

Kritik an Bürokratie und Kosten bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) kommt von der Caritas im Bistum Münster. Sorgen bereitet vor allem die Ermittlung der Wohn- und Lebenskosten insbesondere von geistig behinderten Menschen, wie der katholische Sozialverband in Münster mitteilte. Grund sei die Vorschrift, nach der der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zwar für die Betreuung aufkomme, die Wohn- und Lebenskosten von den Betroffenen aber als Sozialhilfe beantragt werden müssten. (KNA / 9.4.19)