DOMRADIO.DE: Die Trennungen von Migrantenkindern und ihren Eltern an der Grenze der USA soll gestoppt werden. Das hat US-Präsident Donald Trump nach heftiger Kritik verordnet. Ist das Problem damit gelöst?
Prälat Dr. Peter Neher (Präsident des Deutschen Caritasverbandes): Das Problem ist damit nicht gelöst. Nach den gesetzlichen Bestimmungen der USA ist illegaler Grenzübertritt ein Straftatbestand. Und deswegen werden die Eltern, wenn sie gefasst werden, mit ihren Kindern inhaftiert. Allerdings dürfen nach den gesetzlichen Regelungen Kinder nur für bis zu 20 Tage inhaftiert werden. Das Problem ist insofern gelöst, dass sie nicht getrennt werden. Doch das Problem, wie man grundsätzlich mit illegalem Grenzübertritt umgeht, ist nicht gelöst.
DOMRADIO.DE: Was sollte denn Ihrer Ansicht nach passieren, damit dieses Problem auch in absehbarer Zeit gelöst werden kann?
Neher: Das ist die Sache der USA, wie sie das Thema lösen. Wir dürfen nicht vergessen, dass es auch unter Obama passiert ist, dass Eltern abgeschoben wurden und deren Kinder in den USA blieben. Das war der Fall, wenn illegal in den USA lebende Menschen Kinder geboren haben, für die dann das Staatsangehörigkeitsrecht in den USA als Amerikaner galt. Das ist ein unerträglicher Zustand. Die USA brauchen andere gesetzliche Regelungen, um mit Grenzübertritten umzugehen. Und allein die große Mauer zwischen den USA und Mexiko wird das Thema nicht lösen.
DOMRADIO.DE: Wir schauen nach Deutschland: Flüchtlinge und der Umgang mit ihnen ist auch bei uns ein stark umstrittenes Thema. Wie ist das denn hier bei uns? Kann es hier Kindern passieren, dass sie von den Eltern getrennt werden?
Neher: Bei der Einreise kann das so nicht passieren. Wir haben das Thema aber auch, wenn es um Abschiebungen geht. Wenn beispielsweise eine Familie abgeschoben werden soll und nicht die ganze Familie anzutreffen ist, wird der erste Versuch abgebrochen. Beim zweiten Abschiebeversuch kann es dann passieren, dass Familienmitglieder, die anwesend sind, abgeschoben werden und die Kinder, die gerade nicht zu Hause sind, zurückbleiben. Aber auch beim Familiennachzug, der ab 1. August geregelt werden soll, ist es so, dass Eltern ihre anderen minderjährigen Kinder nicht mit nachziehen dürfen. Damit müssen sich die Eltern entscheiden, ob sie zu dem in Deutschland lebenden Kind ziehen und ihre anderen Kinder zurücklassen oder umgekehrt. In der indirekten Folge kann es also sehr wohl passieren, dass Eltern von Kindern getrennt werden.
DOMRADIO.DE: Wir müssen das mal ein bisschen einordnen um auch die Größenordnungen verstehen zu können. Wenn wir von Flüchtlingskindern reden, wieviele sind das im Jahr? Und wie alt sind diese Kinder?
Neher: Wenn wir von den unbegleiteten Kindern ausgehen und Jugendlichen, da waren es im Jahr 2016 knapp 45.000. Von diesen wiederum sind zirka 60 Prozent zwischen 14 und 17 Jahren, also über 30.000. Es gibt aber sehr wohl auch sehr kleine Kinder, Unter-Dreijährige, Drei- bis Sechsjährige. Und es gibt auch etwa 100 bis 200 Kinder, die in der Obhut von minderjährigen Geschwisterkindern einreisen. Es ist durchaus eine Größe, die festzuhalten ist. Denn es geht hier um die wirklichen menschlichen Nöte dieser ganz kleinen Kinder.
DOMRADIO.DE: Die Kinder kommen also schon getrennt von ihren Eltern bei uns an. Wie sieht es denn dann mit Familienzusammenführung aus?
Neher: Wenn der Asylgrund anerkannt ist, dann ist der Familiennachzug möglich. Das große Problem liegt bei dem Thema bei den subsidiär Schutzberechtigten. Das sind jene, die nicht unter persönlicher Verfolgung leiden, hier aber einen Asylrechtsstatus haben, weil sie aus einer Situation kommen, die insgesamt einen verfolgenden Charakter hat. Das sind im Moment vor allem Menschen aus Syrien. Da war der Familiennachzug bisher komplett ausgesetzt. Aber ab 1. August sollen dann wieder tausend Menschen pro Monat einreisen dürfen.
Das halten wir für komplett ungenügend, weil wir insgesamt davon ausgehen, dass es sich um maximal 60.000 Menschen handelt. Und nach welchen Kriterien die ausgewählt werden, ist hoch problematisch. Da ist sehr viel populistisches Gerede im Hintergrund. Wenn wir davon ausgehen müssen, dass gerade Flüchtlinge aus Syrien im Moment in keiner Weise in ihr Heimatland zurückkehren können, dann werden die länger in Deutschland leben. Und genau dazu braucht es dann die Familie als Ganzes. Denn wenn ich die Familie bei mir habe, ist Integration ein ganz anderer Vorgang mit ganz anderer Energie, als wenn ich ständig in Sorge um meine Liebsten bin.
DOMRADIO.DE: Stehen Flüchtlingskinder nicht generell unter einem besonderen Schutz?
Neher: Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind hier sehr eindeutig. Es geht hier grundsätzlich darum, dass bei allen Maßnahmen das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist, dass Kinder in besonderer Weise vor Diskriminierung zu schützen sind. Und ich glaube, die politisch Verantwortlichen täten gut, sich diese Kinderrechtskonvention mal zu Gemüte zu führen, wenn sie Entscheidungen treffen.
Das Interview führte Carsten Döpp.