Caritas und Katholikenkomitee unterstützen Suizid-Prävention

"Entscheidung überfällig"

In dieser Woche entscheidet der Bundestag zur Suizid-Assistenz. Caritas und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken drängen auf eine schnelle Regelung, die auch die Suizid-Prävention stärkt.

Sterbeammen begleiten Menschen bis zum letzten Atemzug / © Ground Picture (shutterstock)
Sterbeammen begleiten Menschen bis zum letzten Atemzug / © Ground Picture ( shutterstock )

Caritas und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) unterstützen daher den Gesetzentwurf der Parlamentariergruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) sowie deren zugehörigen Entschließungsantrag zum Ausbau der Suizid-Prävention, wie die Präsidentinnen von Caritas und ZdK, Eva Maria Welskop-Deffaa und Irme Stetter-Karp, am Montag in Berlin erklärten.

Dr. Irme Stetter-Karp ist die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken.  / © Harald Oppitz (Zentralkomitee der deutschen Katholiken)

"Das Gesetz kann verhindern, dass einsame Menschen beim Googeln unversehens auf Werbung von Suizidhilfevereinen stoßen ", sagte Welskop-Deffaa. Die anstehende Neuregelung werde zeigen,  "wie sehr sich alte und kranke Menschen darauf verlassen dürfen, ihr Weiterlebenwollen nicht begründen zu müssen."

"Schleichende Normalisierung"

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die zuvor geltende Regelung aufhob, seien bereits mehr als zwei Jahre vergangen. Eine weitere Verlängerung der Erprobungszeit würde  "denen in die Karten spielen, die auf eine schleichende Normalisierung der unregulierten Situation setzen". Die Entscheidung sei jetzt überfällig, hieß es.

Eva Maria Welskop-Deffaa, Caritaspräsidentin / © Philipp von Ditfurth (dpa)
Eva Maria Welskop-Deffaa, Caritaspräsidentin / © Philipp von Ditfurth ( dpa )

Weiter erklärten die Präsidentinnen:  "Der Gesetzentwurf von Castellucci/Heveling schafft jene Klarheit, die es braucht, um zwischen der strafbewehrten Tötung auf Verlangen einerseits und der unterlassenen Hilfeleistung anderseits den Blick auf freiverantwortlich gewählte Inanspruchnahme von Suizidassistenz zu richten." Für die Feststellung der Freiverantwortlichkeit im Sinne des Gesetzes seien praxistaugliche Verfahren beschrieben. Es werde keine neue Infrastruktur aufgebaut, stattdessen würden  "vorhandene psychologisch-psychiatrische Kompetenzen und allgemeine Sozialberatung klug verbunden".

Regulierte Werbung

Stetter-Karp erklärte, dass auch der Gesetzentwurf der Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) bei aller Unterschiedlichkeit klarmache:  "Wir müssen die Werbung regulieren und klare Kriterien für die Inanspruchnahme der Suizidassistenzfestlegen. "

Am Wochenende hatte auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, ein umfassendes Schutzkonzept und ein Präventionsgesetz gefordert. Ähnlich äußerten sich auch andere Bischöfe.

Hilfe bei Suizidgedanken

Wenn Sie daran denken, sich das Leben zu nehmen, versuchen Sie, mit anderen Menschen darüber zu sprechen. Es gibt eine Vielzahl von Hilfsangeboten, bei denen Sie – auch anonym – mit anderen Menschen über Ihre Gedanken sprechen können.

Das geht telefonisch, im Chat, per Mail oder persönlich.

Die Angebote der Telefonseelsorge haben sich immer weiter spezialisiert / © Markus Scholz (dpa)
Die Angebote der Telefonseelsorge haben sich immer weiter spezialisiert / © Markus Scholz ( dpa )

 

Quelle:
KNA