Dies sehe aber der aktuelle Gesetzentwurf für Asylsuchende vor, die über einen sicheren Staat eingereist seien. "Auch wenn die große Zahl an Flüchtlingen entschlossenes Handeln aller Akteure in Politik und Gesellschaft erfordert, müssen die Standards der Asylverfahren und des Verfassungsrechts aufrecht erhalten werden", erklärte Caritas-Präsident Peter Neher am Donnerstag in Berlin.
"Wenn Flüchtlinge die sogenannten Dublin-Regelungen missachten, muss darauf mit einem entsprechenden Verfahren reagiert werden, aber nicht, indem man ihnen die Leistungen des sozio-kulturellen Existenzminiums kürzt. Das ist verfassungswidrig", meinte Neher. Auch würde die geplante Umstellung auf Sachleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen auch für den persönlichen Bedarf zu erhöhtem bürokratischen Aufwand führen und tief in die Privatsphäre der Betroffenen eingreifen.
Wege der Arbeitsmigration eröffnen
Der Deutsche Caritasverband (DCV) kritisierte das geplante Arbeitsverbot für Menschen, die nur geduldet in Deutschland leben und nicht abgeschoben werden können - wenn beispielsweise die Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden kann oder jemand falsche Angaben gemacht hat. Für Menschen, die nicht aus Schutzgründen nach Deutschland kämen, sondern weil sie Arbeit suchten, müssten andere Wege der Arbeitsmigration eröffnet werden.
Zugleich bemängelte Neher das Vorgehen bei diesem Gesetzgebungsverfahren. "Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, jetzt schnell gute Lösungen für den Umgang mit den vielen Schutzsuchenden zu finden, ist eine Frist von einem Tag zur Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf indiskutabel." Angesichts der Tatsache, dass auch die Bundesregierung die Aufnahme von Schutzsuchenden als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachte und die Unterstützung aller gesellschaftlichen Kräfte einfordere, wäre eine effektive Beteiligung der Verbände besonders wichtig, ergänzte Neher.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat in kurzer Zeit ein Gesetzespaket erarbeiten lassen, dass an diesem Donnerstag mit den Ländern abgestimmt und bereits bis Mitte Oktober von Bundestag und Bundesrat im verkürzten Verfahren verabschiedet werden soll. Verbände haben den Gesetzentwurf am Dienstag bekommen und mussten bereits bis Mittwochabend ihre Stellungnahme dazu abgeben. Normalerweise sind dazu mehrere Wochen Zeit.