Dies sagte Kramp-Karrenbauer dem Berliner "Tagesspiegel" am Montag. Bei der jüngsten Kruzifix-Debatte habe sie bei den Bayern anfangs Probleme gehabt "mit der Begründung, wenn es heißt, das Kreuz sei kein religiöses Symbol".
Kreuz im Zweifel abnehmen
Auf die Frage, ob ein staatlich verordnetes Kreuz in Amtstuben Menschen anderer Religionen ausgrenze, sagte die ehemalige saarländische Ministerpräsidentin: "Wir haben im Saarland diese Erfahrung nicht gemacht." Wenn sich jemand, etwa im Gerichtssaal, von einem Kreuz gestört fühlte, seien das in der Regel Menschen gewesen, die sich selbst als nicht gläubig bezeichneten. "In dem Fall muss die Behörde natürlich reagieren und das Kreuz im Zweifel abnehmen. Das entspricht unserem Verständnis von Religionsfreiheit."
Weiter betonte Kramp-Karrenbauer, ihrer Erfahrung nach "löst der Anblick eines Kreuzes - ebenso wie etwa der Anblick der Kirchtürme - selbst bei Menschen, die sich als nicht so religiös bezeichnen, einen Impuls aus, der eng mit Heimat und eigener Herkunft verbunden ist".
Integration sei keine Einbahnstraße
Integration von Menschen anderer Kulturen und Religionen sei eine Daueraufgabe und verlaufe nicht linear, fügte die CDU-Generalsekretärin hinzu. "Jemand in dritter Generation ist nicht automatisch besser integriert als seine Großeltern." Integration sei auch keine Einbahnstraße. "Wir als aufnehmende Gesellschaft müssen unsere Erwartungen definieren.
Nur muss uns dafür vorher selbst klar sein, was uns wichtig ist", sagte Kramp-Karrenbauer. Ihr Eindruck sei, dass diese Diskussion nicht offen genug geführt werde. Weiter räumte sie ein, die Union habe sich lange schwer damit getan, Deutschland als Einwanderungsland zu sehen: "Während wir stritten, haben wir uns nicht genügend um Integration gekümmert."
Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu deutschen Grundwerten
Das bayerische Kabinett hatte kürzlich die allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats geändert. Im Eingangsbereich aller staatlichen Dienstgebäude muss ab 1. Juni als Ausdruck der "geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns" deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung angebracht werden.
Die Anordnung der Staatsregierung hat für Kritik von Juristen, Parteien und Kirchenvertretern gesorgt - es gab aber auch Zustimmung für den Beschluss.