Corona-Schnelltests jetzt meist selbst zu bezahlen

Neue Bundesverordnung

Die seit dem Frühjahr für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos möglichen Corona-Schnelltests müssen jetzt meist selbst bezahlt werden.

Corona-Schnelltests jetzt meist selbst zu bezahlen / © Tom Weller (dpa)
Corona-Schnelltests jetzt meist selbst zu bezahlen / © Tom Weller ( dpa )

Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter 12 Jahren. Das legt eine neue Bundesverordnung fest, die am Montag in Kraft tritt.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten vereinbart, dass das vom Bund seit Anfang März finanzierte Angebot für kostenlose "Bürgertests" für alle ohne Symptome enden soll. Da kostenlose Impfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Test-Kosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig, hieß es zu Begründung.

Die Verordnung legt aber auch einige Übergangsregeln fest. So können Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt - daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben.

Generell weiter gratis testen lassen können sich auch Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.

Um weiterhin kostenlose Schnelltests zu bekommen, muss man bei der Teststelle einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen - bei Kindern ist so auch das Alter nachzuweisen. Extra Nachweise wie ein ärztliches Zeugnis sind nötig, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann - eine Diagnose muss nach Ministeriumsangaben nicht angegeben werden. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann der Mutterpass genutzt werden.

Nicht betroffen sind von der Änderung PCR-Tests, die von Ärzten oder dem Gesundheitsamt veranlasst werden. In diesen Fällen werden die Kosten nach Angaben der Bundesregierung übernommen. Wenn also beispielsweise ein Arzt einen Patient mit Symptomen, die auf Corona hindeuten, per PCR-Verfahren testen lässt, ist dieser Test für den Erkrankten kostenlos. 

Quelle:
dpa