Cyberkriminologe für Einsatz von KI zur Verfolgung von Kinderpornos

 (DR)

Der Cyberkriminolge Thomas-Gabriel Rüdiger hatte sich anlässlich der Bundestagsdiskussion über schärfere Strafen für das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet auch für den Einsatz künstlicher Intelligenz ausgesprochen. "Wir haben nicht mal ein Prozent der Polizei im Netz und da ist tatsächlich die KI zu nutzen durchaus ein Ansatz, über den man nachdenkt", sagte der Experte im ZDF-"Morgenmagazin". "Wir haben einfach schlicht viel zu wenig Beamte, die im Netz gegen solche Delikte vorgehen, um die Täter zu überführen", sagte Rüdiger. "Und das wird dieser Gesetzesentwurf auch nicht ändern, weil er da nichts vorsieht", bemängelte der Experte.

Der Bundestag hat verschärfte Regeln gegen sogenanntes Cybergrooming beschlossen. Dabei geht es um Täter, die zum Beispiel übers Internet Kinder mit dem Ziel anschreiben, sie sexuell zu missbrauchen. Schon der Versuch soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig strafbar sein. Außerdem sollen sich Ermittler künftig mit künstlichen kinderpornografischen Videos Zugang zu Internetforen verschaffen dürfen. (dpa/Stand 17.01.2020)