Das Bistum Trier wehrt sich gegen Vorwürfe um pädophile Priester

Einsatz entlang der Leitlinien

Der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Kirche, Triers Bischof Stephan Ackermann, "schone Pädophile", titelte am Sonntag "Der Spiegel" vorab online. Der Vorwurf: Aufgefallene Priester würden weiter als Seelsorger beschäftigt. Das Bistum weist den Bericht zurück.

 (DR)

Es könne keine Rede davon sein, dass Bischof Stephan Ackermann von der Null-Toleranz-Linie gegenüber sexuellem Missbrauch abweiche, teilte die Diözese am Sonntag mit. Sie verweist auf die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Umgang mit Missbrauch, die seit dem 1. September 2010 in Kraft sind. Danach wird ein Kleriker oder kirchlicher Mitarbeiter, der sich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht hat, nicht mehr in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt.



Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hatte vorab gemeldet, im Bistum von Bischof Ackermann, der auch Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz ist, seien mindestens sieben als pädophil aufgefallene Pfarrer im Einsatz. Darunter seien ein Geistlicher, der als Lehrer in einem Internat sexuelle Beziehungen zu einem seiner Schüler unterhalten haben soll, und zwei wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilte Priester. Das Magazin beruft sich auf "Kirchenmitarbeiter und Opfer", die unhaltbare Zustände kritisiert hätten.



Einsatz "unter Auflagen"

Das Bistum betonte jedoch mit Blick auf die geltenden Leitlinien, falls ein pädophiler Täter im kirchlichen Dienst verbleibe, müsse ein forensisch-psychiatrisches Gutachten klären, ob und wie er ohne Gefährdung von Minderjährigen eingesetzt werden könne. "Das heißt:  Es ist nur noch ein eingeschränkter Einsatz unter Auflagen möglich", hieß es. Zwar gebe es auffällig gewordene Priester, die weiter priesterlich arbeiten, "aber eben unter Auflagen".



Die Dienstvorgesetzten würden entsprechend der Leitlinien über die besondere Problematik und eventuelle Auflagen informiert. Vor allem unter präventiven Gesichtspunkten hätten Fachleute diese Regelung bevorzugt gegenüber der völligen Entlassung eines Täters aus dem Klerikerstand. Auch dies sei aber je nach Schwere der Tat nicht ausgeschlossen, erklärte das Bistum und betonte: "Das Handeln von Bischof Ackermann steht ganz in Übereinstimmung mit diesen Leitlinien."