Das Starke-Familien-Gesetz im Detail

Alleinerziehende sollen stärker profitieren

KINDERZUSCHLAG: Zum 1. Juli steigt der monatliche Höchstbetrag um 15 Euro auf 185 Euro pro Kind.

Alleinerziehende mit zwei Kindern / © Patrick Pleul (dpa)
Alleinerziehende mit zwei Kindern / © Patrick Pleul ( dpa )

Wenn Eltern mehr verdienen, fällt der Zuschlag ab Januar 2020 künftig auch nicht mehr abrupt weg, sondern läuft schrittweise aus. Das soll Anreiz zum Arbeiten geben. Denn bisher konnte es passieren, dass eine Familie mit zwei Kindern zwar 50 Euro mehr verdiente, dafür aber 300 Euro Zuschlag verlor. ALLEINERZIEHENDE profitieren künftig stärker. Denn Einkommen der Kinder, zum Beispiel Unterhaltszahlungen, werden nicht mehr voll, sondern nur noch anteilig angerechnet. Ein Beispiel: Bekommt ein Kind 200 Euro Unterhalt, schrumpfte der Kinderzuschlag bisher auf Null. Künftig werden stattdessen 90 Euro abgezogen, es bleiben also 95 Euro Zuschlag übrig. KITAGEBÜHREN: Alle Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, müssen keine Kitagebühren mehr zahlen. Das kann je nach Wohnort mehrere Hundert Euro ausmachen. Viele Kommunen haben Familien mit geringem Einkommen allerdings schon von den Beiträgen befreit. BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET: Ab dem Schuljahr 2019/2020 steigt das Schulstarterpaket - die Unterstützung etwa für Schulranzen, Hefte oder Lernsoftware - von 100 auf 150 Euro. Mittagessen in der Schule und Fahrkarten für Bus oder Bahn werden kostenlos - der Eigenanteil, der zuletzt noch gezahlt werden musste, wird abgeschafft. Nachhilfe können Kinder auch bekommen, wenn sie noch nicht kurz vor dem Sitzenbleiben sind. 

Quelle:
dpa