Das Tauziehen um Trumps Einreiseverbot für Muslime

 (DR)

27. Januar 2017: Per Dekret erlässt Trump unter anderem einen befristeten Einreisestopp für alle Flüchtlinge sowie Menschen aus sieben islamisch geprägten Ländern. Nur Stunden später werden die ersten Muslime an Flughäfen gestoppt.

28. Januar: Bürgerrechtler erringen einen Etappensieg. Ein New Yorker Gericht stellt fest, dass ein gültiges Visum für die Einreise im Einzelfall reicht.

30. Januar: Trump entlässt die kommissarische Justizministerin und Generalstaatanwältin Sally Yates. Sie hatte erklärt, sie sei von der Rechtmäßigkeit des Einreiseverbots nicht überzeugt.

3. Februar: Ein US-Bundesrichter stoppt den Einreiseerlass vorläufig. Geklagt hatten die von den Demokraten regierten Bundesstaaten Washington und Minnesota.

5. Februar: Ein Berufungsgericht in San Francisco lehnt den Eilantrag der Regierung ab, den Einreisestopp wieder in Kraft zu setzen. Beide Seiten sollen ausführlichere Argumente liefern.

7. Februar: Drei Richter des Berufungsgerichtes in San Francisco befragen in einer Telefonschalte intensiv die Anwälte von US-Regierung und klagenden Bundesstaaten.

9. Februar: Das Gericht lehnt den Antrag der Regierung ab, die Visa-Sperren wieder in Kraft zu setzen. Trump kündigt an, weiter durch die gerichtlichen Instanzen zu gehen.

16. Februar: Trump kündigt ein neues Dekret zu einem Einreiseverbot an. (dpa/Stand 06.03.2017)