"Wir müssen in Ruhe miteinander überlegen, wie wir auf die Vorgaben des Papstes reagieren", erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, am Montag in Fulda. Die Positionen der deutschen Bischöfe und die des viel diskutierten Papstschreibens "Amoris laetitia" lägen "sehr nahe beieinander", erklärte Marx.
Wie der Papst nähmen auch die deutschen Bischöfe verstärkt die besondere Situation von Menschen mit Brüchen in ihren Biografien in den Blick. Der Münchner Kardinal betonte, es gehe um Unterscheidung im Einzelfall und nicht um generell veränderte Regeln.
Vorsichtige Öffnung der Seelsorge
Die deutschen Bischöfe hatten bei den Weltbischofssynoden in Rom 2014 und 2015 mit dazu beigetragen, dass eine vorsichtige Öffnung in der Seelsorge der katholischen Kirche im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen in Gang kam. Diesen neuen Ansatz hatte Papst Franziskus im April 2016 in "Amoris laetitia" verkündet.
Seither wird in verschiedenen Bischofskonferenzen und im Vatikan darüber diskutiert, wie verbindlich die Vorgaben des Papstes sind und wie sie in die Praxis umgesetzt werden können. Die deutschen Bischöfe haben bislang keine gemeinsamen Ausführungsbestimmungen vorgelegt.
Arzneimitteltests an Demenzkranken: "Gesetz darf nicht durchgepaukt werden"
Marx äußerte sich zum Auftakt der Herbstvollversammlung in Fulda auch zu dem zur Zeit diskutierten Gesetzentwurf zu Arzeinmitteltests an Demenzkranken. Er appellierte an den Bundestag, eine intensive Debatte über die Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen zu führen. Das geplante Gesetz dürfe nicht einfach durchgepaukt werden.
Nichteinwilligungsfähige seien besonders schützenswert, betonte Marx. Forschung dürfe hier nur nach strengen ethischen Maßstäben stattfinden.
Entscheidung im Parlament wurde mehrfach vertagt
Die Bundesregierung will in engen Grenzen Arzneimittelversuche an nichteinwilligungsfähigen Patienten erlauben, von denen diese voraussichtlich keinen Nutzen mehr haben werden. Dazu sollen die Betroffenen bei noch klarem Bewusstsein ihre Bereitschaft zur Teilnahme in einer Probandenverfügung dokumentiert haben und sich zuvor ärztlich beraten lassen. Zulässig sollen zudem nur Studien mit einer minimalen Belastung sein.
Mit dem Gesetzentwurf zur "Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" soll eine EU-Verordnung umgesetzt werden, die ab Ende 2018 greift. Der Bundestag hatte die Entscheidung über den Entwurf nach wachsendem Widerstand mehrfach vertagt. Nun soll die Vorlage in der dritten Septemberwoche erneut debattiert werden. Der Bundestag hatte sich 2013 einstimmig dafür ausgesprochen, sogenannte fremdnützige Forschung an Behinderten oder nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen nicht zu erlauben. So waren viele Politiker überrascht, dass die Schutzstandards nun doch abgesenkt werden sollten.
Auf ihrer Herbstvollversammlung beraten die deutschen Bischöfe bis Donnerstag unter anderem noch über Armutsbekämpfung und die katholische Beteiligung am Reformationsgedenken.