Debatte über Erfassung von Hasskriminalität

"Auswirkungen auf die Grundfeste der Demokratie"

45 politisch motivierte Übergriffe auf Moscheen und 864 antisemitische Delikte - das ist die Bilanz der Polizei für das vergangene Jahr. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes rät jetzt zu Änderungen in der Ermittlungsarbeit.

Autor/in:
Paula Konersmann
Juden sind vielfach antisemitischen Übergriffen ausgesetzt (dpa)
Juden sind vielfach antisemitischen Übergriffen ausgesetzt / ( dpa )

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert eine neue Kategorie "Hasskriminalität" in der Kriminalstatistik. Sie solle alle Straftaten umfassen, die aufgrund eines Vorurteils begangen würden, "unabhängig von der politischen Einstellung des Täters", heißt es in einem Gutachten der Deutschen Polizeihochschule in Münster, das von der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde.

"Wenn wir Hasskriminalität wirksam bekämpfen wollen, müssen wir bereits in dem Moment ansetzen, in dem die Polizei eine Straftat erfasst und einordnet", sagte Lüders. Im Polizeialltag werde das Verständnis von "Hasskriminalität" zu stark auf eine politische Motivation verengt. Das führe oft dazu, dass der rassistische Hintergrund von Straftaten, die nicht eindeutig dem organisierten Rechtsextremismus zuzuordnen seien, gar nicht erfasst werde. Für ein breiteres Verständnis solle das Thema künftig auch in Aus- und Fortbildung für Polizei und Justiz verankert werden.

Hetze gegen jüdische Mitbürger hat in der jüngeren Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Auf anti-israelischen Kundgebungen etwa fielen muslimische Demonstranten negativ auf. Aber auch aus den Reihen der Muslime mehren sich Klagen über Diskriminierungen. Mehrere Verbände machen sich nun dafür stark, antimuslimisch und antisemitisch motivierte Straftaten genauer als solche zu bewerten und zu verfolgen. Darunter sind das American Jewish Commitee in Deutschland, die Amadeu Antonio Stiftung, der Islamrat und der Zentralrat der Muslime in Deutschland.

"Hasskriminalität" in den USA und Großbritannien mit strafrechtlicher Relevanz

"Hate crimes", zu deutsch "Hasskriminalität", hat in den USA und Großbritannien eigenständige strafrechtliche Relevanz. Dabei handelt es sich um Straftaten, die sich gezielt gegen Angehörige einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe richten, etwa Ausländer, Angehörige von Religionsgruppen, aber auch Obdachlose oder Transgender-Personen. Entscheidend ist, dass sich das Verbrechen nicht ausschließlich gegen eine einzelne Person richtet, sondern gegen die soziale Gruppe, der das Opfer angehört.

Geprägt wurde der Begriff in den 80er Jahren durch US-Bürgerrechtsgruppen, erklärt der Berliner Kriminologe Marc Coester. Ihnen sei klar gewesen: "Solche Taten haben Auswirkungen auf die betroffene Gruppe, aber auch auf die gesamte Gesellschaft, letztlich auf die Grundfesten der Demokratie." 1993 bestätigte das oberste US-Bundesgericht, der Supreme Court, Strafverschärfungen für diese Form von Kriminalität.

Polizei erfährt von höchstens der Hälfte aller Hassverbrechen

Seit 2001 wird politisch motivierte Kriminalität auch in Deutschland erfasst. Bisher gruppiert der Kriminalpolizeiliche Meldedienst Straftaten in mehreren Schritten ein - zunächst nach einem Themenfeld: "rechts", "links", "Ausländer" oder "Sonstige". Im zweiten Schritt geht es um die Art des Vergehens, also etwa Gewalt oder Propaganda. Danach kann ein Themenfeld bestimmt werden, eines davon heißt "Hasskriminalität". Diese recht grobe Einordnung kann indes dazu führen, dass Proteste von Kurden gegen den Terror des Islamischen Staats ebenso unter "Hasskriminalität/Religion" verbucht werden wie rassistisch motivierte Anschläge auf Moscheen.

Nach Ergebnissen der sogenannten Dunkelfeldforschung erfährt die Polizei ohnehin nur von etwa 30 bis 50 Prozent aller Hassverbrechen. "Sie ist darauf angewiesen, dass Zeugen und Opfer die Täter anzeigen", so der Kriminologe Coester. Darüber hinaus gebe es eben nicht nur vermeintlich eindeutige Fälle - ganz abgesehen davon, dass viele Straftäter spätestens vor Gericht versuchen, ihre politische Gesinnung zu verschleiern. Eine differenzierte Statistik, so der Experte, könnte ein erster Schritt sein, um die Ursachen etwa für antireligiös motivierte Straftaten zu ergründen.

Vor allem aber, betont Coester, müsse sich die Gesellschaft der Debatte stellen. So gebe es etwa Gesprächsbedarf darüber, welche sozialen Gruppen als mögliche Opfer von Hasskriminalität in Frage kommen. Bislang betrifft dies Gruppen mit einem unveränderlichen, identitätsstiftenden Merkmal und einer Geschichte der Ausgrenzung. "Die Kriminalitätskategorie der 'Hate Crimes' beschreibt insofern auch die Architektur unserer Gesellschaft", sagt Coester. "Die Auseinandersetzung darüber muss die Gesellschaft führen."


Quelle:
KNA