Die Kinderrechtsorganisation rief am Freitag in Berlin den Bundesrat dazu auf, mit einer Änderung der Leistungen für Bildung und Teilhabe den Eigenanteil armer Kinder bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas abzuschaffen. Auch die Ferienzeiten müssten in die Regelung mit einbezogen werden.
Verlust des Betreuungsplatzes
Der Eigenanteil führe regelmäßig zu einem unmittelbaren Ausschluss der betroffenen Kinder von der Mittagsverpflegung und teilweise auch zu einem Verlust des Betreuungsplatzes, hieß es weiter. Außerdem entstünden ein großer Verwaltungsaufwand und damit verbunden unverhältnismäßig hohe Bürokratiekosten.
Die Länderkammer berät am heutigen Freitag über einen Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Dieser sieht die Übernahme der gesamten Aufwendungen für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets vor.
Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen
Grundsätzlich forderte das Deutsche Kinderhilfswerk, das Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten zu legen. Gefragt sei vielmehr eine "umfassende Reform für eine Verbesserung der sozialen Sicherheit aller Kinder in Deutschland". Eine Evaluation habe schon vor zwei Jahren festgestellt, dass das Paket im Wesentlichen gescheitert sei.
Die geringe Inanspruchnahme zeige, dass die Leistungen viel zu wenige Kinder erreichten. Als Gründe dafür nannte die Organisation falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, eine Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten.