Debatte um Blasphemie-Gesetz in Deutschland

"Gott kann man nicht beleidigen"

"Gott kann man nicht beleidigen", sagt Reinhard Kardinal Marx zur aktuellen Diskussion um das Blasphemie-Gesetz in Deutschland. Zuvor hatte Erzbischof Ludwig Schick eine Verschärfung des Blasphemie-Gesetzes gefordert. Der Freiburger Staatskirchenrechtler Prof. Stefan Mückl erklärt im domradio.de-Interview, wann das Gesetz überhaupt greift – und warum Nichtachtung die beste Reaktion auf schlechte Satire sei.

 (DR)

domradio.de: Wie sieht die rechtliche Regelung hier in Deutschland aus, wenn es um Gotteslästerung oder Beschimpfung von Religionen geht?

Prof. Mückl: In Deutschland gibt es im Strafgesetzbuch einen Straftatbestand, der überschrieben ist mit "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen". Nach dieser Bestimmung macht sich strafbar, wer den Inhalt des religiös oder weltanschaulichen Bekenntnisses in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.



domradio.de: Und was muss passieren, damit der öffentliche Frieden gestört ist?

Prof. Mückl: Das ist Gegenstand einer relativ laufenden Debatte im Strafrecht. Man ist sich darüber einig, dass es nicht konkret zu Aufruhr oder Gewalttätigkeit kommen muss. Aber es ist schon erforderlich, dass eine soziale Unruhe entsteht und dass die religiösen Empfindungen der einzelnen Gläubigen in einer Weise gestört und beeinträchtigt worden sind, dass sie nicht mehr als vollwertige, als gleichberechtigte Mitbürger angesehen sind.



domradio.de: Wie schnell ist denn der Frieden in Deutschland gestört?

Prof. Mückl: Das ist in Deutschland nahezu unmöglich. Die Verurteilungen nach diesem strafgesetzlichen Paragrafen bewegen sich seit etlichen Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten, konstant auf niedrigstem Niveau. Es ist schwierig, überhaupt noch eine zweistellige Anzahl von Verurteilungen pro Jahr zu erreichen.



domradio.de: Macht es einen Unterschied, ob ich Gott oder eine Religion beleidige?

Prof. Mückl: Anknüpfungspunkt ist nicht die Beleidigung Gottes. Wie Kardinal Marx vollkommen zu Recht sagt: Gott kann nicht beleidigt werden. Und es wäre auch nicht die Zielsetzung eines neutralen, säkularen Staates, die klassische Blasphemie strafrechtlich zu verfolgen. Es kann immer nur darum gehen, dass eine Religion oder ein Bekenntnis verunglimpft wird, mit der Folge, dass nachteilige Folgen für die einzelnen Gläubigen auftreten.



domradio.de: In anderen Ländern wird die Verletzung religiöser Gefühle erheblich härter bestraft. Welche Ursachen sehen Sie dafür?

Prof. Mückl: Es ist richtig, dass zahlreiche islamische Staaten - übrigens auch die Türkei - ein relativ rustikales Strafgesetz kennen, was Straftatbestände wie Gotteslästerung, Blasphemie und so weiter betrifft. Nur muss man gerade in den muslimischen Staaten vor Augen haben, dass es ja gerade nicht um eine Trennung von Staat und Kirche geht, sondern dass dort der Staat auch die Aufgabe hat, die Religion, konkret: die islamische Religion, zu schützen. Von daher erklärt sich diese relativ rigide Strafgesetzgebung. In den modernen westlichen Verfassungsstaaten dagegen hat die Blasphemie gewissermaßen einen aufklärerischen Hintergrund. Sie wird deshalb in diesen Staaten primär als ein Beitrag zur Meinungsbildung in einer freien Gesellschaft verstanden - wobei man natürlich immer darüber streiten kann, ob die Grenzen der freien Meinungsäußerung nicht überschritten worden sind.



domradio.de: Nun haben die beiden deutschen Bischöfe zumindest ein Nachdenken über die derzeitige gesetzliche Regelung gefordert. Sehen auch Sie hier einen Korrekturbedarf?

Prof. Mückl: Seit geraumer Zeit wird eigentlich immer wieder vorgeschlagen, diese sogenannte "Friedensschutzklausel" zu modifizieren, also die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören. Darüber kann man in der Tat nachdenken. Interessant wäre etwa ein vergleichender Blick nach Österreich, was sich ja gewissermaßen in unserem rechtskulturellen Kreis bewegt. Dort gibt es ebenfalls eine strafrechtliche Normierung - aber diese stellt nicht auf die Störung des öffentlichen Friedens ab, sondern auf das Erregen eines "berechtigten Ärgernisses". Das könnte eine Linie sein, über die nachzudenken sich auch in Deutschland lohnen würde. Dann wäre allerdings noch abzuwarten, ob eine solche Gesetzesänderung sich auch auf die Praxis durchschlagen würde.



domradio.de: Das Bild von Benedikt dem XVI. auf der Titelseite der "Titanic" war sicher für Einige ein klares "Ärgernis". Wie stehen Sie persönlich dazu: Raten Sie in einem solchen Fall zu mehr Gelassenheit oder plädieren Sie für eine Verschärfung der Gesetze?

Prof. Mückl: Ich würde mich persönlich immer auf den Standpunkt der Gelassenheit zurückziehen, vor allem vor dem Hintergrund der geistesgeschichtlichen Entwicklung der Blasphemie in Deutschland und in Europa. Es hat früher den Hintergrund von Argument und Esprit gehabt - wenn auch bisweilen scharf sachlich zugespitzt - aber es war immer noch eine argumentative Auseinandersetzung. Das, was wir heutzutage vielfach erleben, ersetzt das Argument und den Esprit durch Obszönität und Vulgarität bis hin zur Fäkalität und das ist, glaube ich, kein Niveau einer geistigen Auseinandersetzung. Von daher diskreditiert sich jeder, der einen solchen Stil der Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit trägt, von vornherein selbst. Man sollte ihn durch Nichtachtung strafen, aber nicht durch eine milde Geldstrafe.  



Das Interview führte Anna Kohn.



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