Debatte um das Kirchenasyl reißt nicht ab

Wachsender Gesprächsbedarf

Wenn Kirchengemeinden von der Abschiebung bedrohte Flüchtlinge aufnehmen, tun sie dies in einer rechtlichen Grauzone. Eine gesetzliche Grundlage für das Kirchenasyl gibt es nicht - wohl aber staatliche Vorgaben.

Autor/in:
Joachim Heinz
Schutz in der Kirche / © Harald Oppitz (KNA)
Schutz in der Kirche / © Harald Oppitz ( KNA )

Sie kommen aus Eritrea, dem Irak oder Afghanistan. Nun haben sie Unterschlupf gefunden in Pfarrheimen oder direkt in der Kirche. Weil sie abgeschoben werden sollen. Und weil die aufnehmenden Kirchengemeinden zu der Überzeugung gelangt sind, dass ihnen Gefahr für Leib und Leben droht. Im Laufe des vergangenen Jahres registrierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 2.038 Menschen im Kirchenasyl.

Finanzieller Kraftakt für Gemeinden

Für die Betroffenen bedeutet das vorübergehenden Schutz - sowie Monate ungewissen Wartens, in denen sich die Behörden abermals mit ihrem Gesuch auseinandersetzen. Die Gemeinden stehen nicht selten vor einem finanziellen Kraftakt. Sie stellen den Wohnraum, versorgen die Flüchtlinge und kommen beispielsweise auch für eine mögliche ärztliche Behandlung auf.

Seitdem die Kirchen in Deutschland vor ziemlich genau 35 Jahren erstmals Kirchenasyl gewährten und damit an eine jahrhundertealte Tradition anknüpften, gab es immer wieder Diskussionen mit Behörden und Politikern. In den vergangenen Monaten jedoch wurde der Ton rauer. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Flüchtlingspolitik ist ein allgegenwärtiges Thema; Bund und Länder wollen zeigen, dass es ihnen ernst ist mit Abschiebungen. Gleichzeitig suchten zuletzt immer mehr Flüchtlinge Zuflucht bei den Kirchen.

Umstritten sind vor allem die sogenannten Dublin-Fälle, die inzwischen rund 90 Prozent der Kirchenasyle ausmachen. Dabei handelt es sich um Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Land registriert wurden, bevor sie nach Deutschland kamen. "Es ist nicht akzeptabel, dass das Kirchenasyl - anstatt für persönliche Härtefälle - exzessiv als Verhinderung von Rücküberstellungen in systemisch unbedenkliche Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Schweden ausgenutzt wird", sagt eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.

Keineswegs exzessive Handhabung

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche hält dagegen. Angesichts von 65.000 Dublin-Fällen werde das Instrument des Kirchenasyls "keinesfalls exzessiv" gehandhabt, meint die Vorsitzende Dietlind Jochims im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Sie sieht darin eher eine Anfrage an die Politik. So sei kaum nachvollziehbar, "warum in einem EU-Land zwei Prozent der Afghanen als Flüchtlinge anerkannt werden und in einem anderen Land 80 Prozent".

Eine gesetzliche Regelung für das Kirchenasyl gibt es nicht, staatliche Vorgaben aber sehr wohl. Und die sollten, so betonte Karl Jüsten unlängst, von kirchlicher Seite aus eingehalten werden, um auch künftig einzelne Flüchtlinge zeitlich befristet aufnehmen zu können. Wie der Leiter des Kommissariats der katholischen deutschen Bischöfe in Berlin Ende August sagte, haben derzeit nur die Hälfte der Gemeinden bei den Behörden ein Härtefall-Dossier vorgelegt.

Grundsätzlich müssen die Gemeinden ein Kirchenasyl stets melden. Bei Dublin-Fällen vereinbarten die Kirchen und das Bamf 2015 auch noch den Austausch zusätzlicher Dossiers. Eine "sanktionsbewehrte Pflicht" bestehe jedoch erst seit dem 1. August mit einem neuen Erlass von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und seinen Kollegen in den Ländern, sagt Dietlind Jochims.

Pauschalantworten

Danach müssen Gemeinden binnen eines Monats ein Härtefall-Dossier vorlegen. Tun sie dies nicht, übernimmt Deutschland erst nach 18 Monaten die Zuständigkeit für das Asylverfahren - und nicht nach sechs wie vorgesehen. Zugleich, so kritisiert Jochims, seien die Vorgaben für die Dossiers immer strenger geworden. Umgekehrt verfasse das Bamf häufig pauschale Antworten. "Seit Mitte 2016 hat sich zudem die Erreichbarkeit massiv verschlechtert. Es geht niemand ans Telefon, E-Mails werden wochenlang nicht beantwortet."

Davon abgesehen, wächst der grundsätzliche Gesprächsbedarf. Im Kern geht es um den künftigen Umgang mit den Dublin-Fällen. Der Staat pocht darauf, geltendes Recht durchzusetzen, die Kirchen wollen sich weiter für Härtefälle einsetzen. Wo verläuft die Grenze? Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, formulierte es so: Es sei niemals darum gegangen, "einen Menschen gegen bestehendes Recht über lange Zeit dem staatlichen Zugriff zu entziehen".


Quelle:
KNA