Das Bundesverfassungsgericht prüft das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Ende 2015 stellte der Bundestag im Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches die Förderung der Selbsttötung unter Strafe. Nahestehende Personen eines Todkranken sind davon ausgenommen.
Verhandelt wird stellvertretend über sechs Verfassungsbeschwerden. Sie stammen von Sterbehilfevereinen, Ärzten und schwer Erkrankten. Letztere wollen geltend machen, dass sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Grundgesetzes ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ableiten lasse. Die Sterbehilfevereine sehen Grundrechte verletzt, weil ihre Mitglieder nicht tätig werden könnten. Die Ärzte argumentieren, der Paragraf stelle nicht sicher, dass im Einzelfall geleistete Suizidhilfe straffrei bleibe. Auch sei unklar, ob die Neuregelung bislang straffreie Formen der Sterbehilfe und Palliativmedizin erfasse. Dies verhindere am Patientenwohl orientierte Behandlung. (KNA)