Um diese Vorfälle zu verhindern, habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Friedhofsverwaltungen mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabmale auf ihre Standfestigkeit überprüfen müssen, teilte die Dekra Niederlassung Berlin am Dienstag mit. Diese sogenannten Rüttelproben stellten keine Behördenwillkür dar, sondern dienten der Sicherheit der Friedhofsbesuchern, betonte Dekra-Experte Helmut Enk.
"Es reicht nicht aus, die Grabmale bloß in Augenschein zu nehmen, da Schäden nicht ohne Weiteres zu erkennen sind", so Enk. Vielmehr müssten die Grabmale durch kräftiges Drücken oder auf andere geeignete Weise daraufhin untersucht werden, ob sie sich bereits im Gefüge gelockert haben. Dabei werde nicht gerüttelt, sondern nur Druck ausgeübt. Insofern sei der Begriff Rüttelprobe irreführend. "Denn wer rüttelt, gefährdet auch fest stehende Grabmale."
Kritik an den Überprüfungen weist die Dekra zurück, dienten sie doch der Gefahrenabwehr. Zudem nützten sie auch den Grabrechtsinhabern, denen so die Beweisführung zur Standsicherheit der Grabmale und die Abwehr von Schadensersatzansprüchen erleichtert werde. Würden Mängel bei der Standfestigkeit von Grabmalen festgestellt, müsse der Friedhofsträger unverzüglich Sicherungsmaßnahmen ergreifen.