Der EKD-Ratsvorsitzende

 (DR)

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist das einer Regierung vergleichbare Leitungsgremium. Der Rat trifft sich in der Regel einmal im Monat. "Soweit die Befugnisse nicht anderen Organen beigelegt sind, ist er für alle Aufgaben der EKD zuständig", bestimmt die Kirchenverfassung. An der Spitze des Rates steht der Ratsvorsitzende.

Von den 15 Ratsmitgliedern werden 14 gemeinsam von der EKD-Synode und der Kirchenkonferenz, der Vertretung der 20 Landeskirchen, mit Zwei-Drittel-Mehrheit für sechs Jahre gewählt. Die Synodenpräses, derzeit Irmgard Schwaetzer, ist automatisch Ratsmitglied. Aus der Mitte des Rates wählen Synode und Kirchenkonferenz gemeinsam den Ratsvorsitzenden.

Repräsentation in der Öffentlichkeit

Ratsvorsitzender war bisher immer ein leitender Geistlicher aus einer Landeskirche, der dann beide Ämter zugleich ausübte. In der Praxis repräsentiert der Amtsinhaber, der auch die Kirchenkonferenz aus Vertretern der 20 Landeskirchen leitet, die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit. Ihm kommt eine herausgehobene Stellung zu, sowohl innerkirchlich als auch nach außen.

Zu dieser Hervorhebung des ehrenamtlichen Ratsvorsitzenden im Gefüge der EKD haben in den vergangenen Jahren vor allem die Anforderungen häufiger Medienpräsenz beigetragen. In der Grundordnung, der Kirchenverfassung, ist die Funktion des Vorsitzenden eher als "primus inter pares" (Erster unter Gleichen) angelegt.

Votum bei Stimmengleichheit

In der Leitung des Rates kommt dem Vorsitzenden nach den rechtlichen Regelungen eine zentrale Aufgabe zu. Bei Stimmengleichheit gibt sein Votum den Ausschlag. Zudem kann der Ratsvorsitzende Entscheidungen treffen, die zwischen den regulären Sitzungen nicht aufgeschoben werden können.

(Quelle: epd)