Der Ethikrat befasst sich mit der Fortpflanzungsmedizin

Das selektierte Kind

In der Fortpflanzungsmedizin vollzieht sich eine stille gesellschaftliche Revolution. Durch die Entwicklung werden bisher gültige Bezüge der Menschen grundlegend infrage gestellt. Eine Bestandsaufnahme versuchte der Deutsche Ethikrat am Donnerstag auf seiner Jahrestagung in Berlin.

 (DR)

Für die Ratsvorsitzende Christiane Woopen führt die individuelle Fortpflanzungsfreiheit zugleich zu den Fragen nach der Definition von Familie und dem gesellschaftlichem Zusammenleben. Die Revolution begann 1978 mit dem ersten in einem Reagenzglas gezeugten Retortenbaby. Damit war die Trennung von Fortpflanzung und biologischem Zeugungsakt vollzogen. Inzwischen kommen in Deutschland jährlich etwa 10.000 Kinder durch assistierte Reproduktion zur Welt.

In Dänemark sind es mittlerweile vier von Hundert. Wie der Lübecker Reproduktionsmediziner Georg Griesinger erläuterte, steigt das Alter der Frauen, die Reproduktionsmedizin in Anspruch nehmen, kontinuierlich. In Deutschland liegt es inzwischen bei 35 Jahren, in den USA bereits bei 36,5 Jahren.

Neue Verfahren minimieren nach Griesingers Angaben die Gefahren hormoneller Überstimulation. Schockgefriermethoden erlauben es, entwicklungsfähige Keimzellen und Embryonen länger zu lagern. Zugleich selektieren Screenings Embryonen mit möglichen Krankheitsrisiken oder Behinderungen aus. Neue Methoden der Vorauswahl unter Embryonen, die sich bereits über Tage Invitro entwickelt haben, sollen die Chancen auf ein "gesundes Kind" verbessern. Empfänger können unter Zellen mit bestimmten phänotypischen und genetischen Merkmalen auswählen. Die nächste "Revolution" erwartet Griesinger mit der künstlichen Herstellung von "Gameten", also Keimzellen, aus deren Vereinigung neues Leben entsteht.

1,2 Millionen unfruchtbare Paare

Die gesellschaftlichen Folgen dieser Entwicklung sind bislang nicht absehbar. Einer wachsenden Zahl von Paaren, aber auch Einzelnen ermöglicht sie, ihren Kinderwunsch zu verwirklichen. Allein in Deutschland sind nach Angaben von Griesinger 1,2 Millionen Paare aus unterschiedlichen Gründen unfruchtbar. Zugleich werden ganz neue ethische wie rechtlichen Fragen aufgeworfen. Anschaulich wird das am "Social Freezing", dem vorsorglichen Einfrieren unbefruchteter Eizellen für eine spätere Schwangerschaft. Woopen stellte die Frage, ob dies ein Segen sei, oder der Versuch, die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf in einer Leistungsgesellschaft auf Kosten der Mütter zu lösen.

Die Göttinger Juristin Dagmar Coester-Waltjen verlangte ein neues Fortpflanzungsgesetz, da viele Fragen in Randbereichen unzureichend geregelt seien. Dabei geht es ihr allerdings vor allem um eine Liberalisierung der Gesetzgebung. So war auch ihre Forderung nach einer Freigabe der Leihmutterschaft durchaus umstritten. Sie verwies aber auch darauf, dass etwa die Erhaltungsdauer verwaister Embryonen von Verstorbenen bislang ungeregelt sei. Ferner verlangte sie ein bundesweites Register, damit Kinder künftig wissen können, von wem sie abstammen. Dabei sei zu klären, welche Personen rechtlich als Eltern zu bezeichnen sind: Was macht einen Elternteil aus: Die Geburt, die Keimzelle, die Gene oder Mitochondrien?

Nach Überzeugung des Freiburger katholischen Theologen und Ethikratsmitglieds Eberhardt Schockenhoff stellt die Entwicklung solcher neuen Eltern-Kind-Bezüge nicht das Leitbild von Ehe und Familie infrage. Er verwies darauf, dass weiterhin mehr als 80 Prozent der Kinder bei ihren leiblichen und verehelichten Eltern leben. Der Staat müsse schon aus Eigeninteresse Ehe und Familie in besonderer Weise schützen und dürfe dem nicht andere Formen des Zusammenlebens gleichstellen. Es gebe keinen anderen sozialen Ort, an dem Verantwortung, Solidarität, Selbstbewusstsein und Gemeinschaftssinn in gleicher Weise gefördert würden. Zugleich warnte er davor, dass durch die Reproduktionsmedizin Kinder zum Objekt der Wünsche und Ängste der Erwachsenen werden. Auf dem Spiel steht nach seinen Worten nicht nur das Kindeswohl, sondern auch die Errungenschaft, das Kind als eigenes Rechtssubjekt zu sehen.


Quelle:
KNA