Der Fall aus Freising

 (DR)

Das Amtsgericht Freising hatte einen Asylbewerber aus Nigeria freigesprochen, der 2016 für mehrere Monate in einer Freisinger Pfarrei Unterschlupf gefunden hatte. Die Staatsanwaltschaft prüft nun eine Sprungrevision beim Oberlandesgericht München, will dazu aber erst noch das schriftliche Urteil abwarten. Prinzipiell kommt als Rechtsmittel auch Berufung infrage, dann würde das Landgericht auch die Tatsachen noch einmal prüfen und nicht nur die Rechtsgründe. Allerdings sind die Tatsachen in diesem Fall aus Sicht der Staatsanwaltschaft unstrittig.

In dem Freisinger Verfahren gab die Ausländerbehörde zu Protokoll, sie habe keinen Haftbefehl beantragt, weil es eine Weisung gebe, die betroffenen Flüchtlinge nicht mit Gewalt aus dem Kirchenasyl zu holen. Dahinter steht eine
2015 vom Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit den beiden großen Kirchen getroffene Vereinbarung. Aus ihr geht hervor, dass das BAMF Kirchenasyl in Ausnahmefällen respektiert.

Asylhelferkreise werfen der bayerischen Justiz und der Staatsregierung vor, dass sie sich an diese Vereinbarung seit einem Jahr offenbar nicht mehr gebunden fühle. In keinem anderen Bundesland gebe es wegen Kirchenasyl so viele staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren. Für Schlagzeilen sorgte, als in diesem Frühjahr bekanntwurde, dass die drei bayerischen Generalstaatsanwaltschaften im Herbst 2016 ein schärferes Vorgehen gegen Pfarrer und Kirchenvorstände bei Kirchenasyl verabredet hatten. (kna, 30.10.207)