Der Kompromiss zum Paragrafen 219a im Detail

 (DR)

Nach dem Kompromissvorschlag der Bundesregierung wird das umstrittene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche am Donnerstag im Bundestag diskutiert. Die FDP fordert in einem Antrag die Streichung des Paragrafen 219a. Unsicher ist, wie sich die SPD dazu verhält, die eigentlich ebenfalls für eine Streichung des Werbeverbots ist. Es wird erwartet, dass Union und SPD den Antrag zusammen in die Ausschüsse überweisen und einer Abstimmung aus dem Weg gehen.

Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche - demnach macht sich schon strafbar, wer etwa "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Die SPD will den Paragrafen streichen, die CDU ihn beibehalten. Am Mittwochabend hatten die zuständigen Fachminister einen Vorschlag vorgelegt, der den Streit in der Koalition beilegen soll.

Der Kern: Paragraf 219a soll beibehalten, aber ergänzt werden. Fünf Punkte umfasst die Lösung. "Frauen, die ungewollt schwanger werden, brauchen Hilfe und Unterstützung", heißt es darin - doch Kanzleramtsminister Helge Braun betont für CDU/CSU: "Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben." Aber man will die Information für betroffene Frauen rasch verbessern. "Deshalb werden wir rechtlich ausformulieren, dass und wie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen und (...) auf Informationen (...) hinweisen dürfen", heißt es im Kompromisspapier.

Frauen, die eine Abtreibung wollen, sollen schnell einen Arzt oder eine medizinische Einrichtung finden, in der sie den Eingriff vornehmen lassen können. "Deshalb wollen wir die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit der Aufgabe betrauen, für Betroffene entsprechende Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen." Dieser Informationsauftrag soll bis Januar gesetzlich verankern werden. Zudem sollen Abtreibungsärzte besser qualifiziert werden und eine Studie soll seelische Folgen von Abtreibungen analysieren. Der Paragraf 219a soll ergänzt und Paragraf 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert werden. Im Januar soll ein Gesetzentwurf vorliegen.

Die katholische Kirche hatte sich eindeutig gegen die Abschaffung des Paragrafen 219a ausgesprochen. Der Vertreter der katholischen Bischöfe in Berlin, Karl Jüsten, formuliert es so: Mit einer Abschaffung gerate das gesamte Konstrukt für den Schutz des ungeborenen Lebens in eine Schieflage. Bereits bei der jetzt bestehenden Gesetzeslage hätten betroffene Paare ausreichend Möglichkeiten, sich zu informieren. (dpa,kna)