Der Kompromiss zum Paragrafen 219a im Detail

 (DR)

Fünf Punkte umfasst die Lösung. "Frauen, die ungewollt schwanger werden, brauchen Hilfe und Unterstützung", heißt es darin - doch Kanzleramtsminister Helge Braun betont für CDU/CSU: "Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben." Aber man will die Information für betroffene Frauen rasch verbessern. "Deshalb werden wir rechtlich ausformulieren, dass und wie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen und (...) auf Informationen (...) hinweisen dürfen", heißt es im Kompromisspapier.

Die Debatte über das Werbeverbot für Abtreibungen wurde entfacht, als die Ärztin Kristina Hänel wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen verurteilt wurde. Der aktuelle Kompromissvorschlag von Union und SPD sieht vor, dass die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) Schwangere in Konfliktsituationen mit Informationsmaterial versorgen. Ärzte und Krankenhäuser, die eine Abtreibung durchführen, müssen zuvor eingewilligt haben. Dieser Informationsauftrag soll gesetzlich verankert werden. Geplant ist zudem, für Ärzte, die Abtreibungen durchführen, mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Die katholische Kirche hatte sich eindeutig gegen die Abschaffung des Paragrafen 219a ausgesprochen. Der Vertreter der katholischen Bischöfe in Berlin, Karl Jüsten, formuliert es so: Mit einer Abschaffung gerate das gesamte Konstrukt für den Schutz des ungeborenen Lebens in eine Schieflage. Bereits bei der jetzt bestehenden Gesetzeslage hätten betroffene Paare ausreichend Möglichkeiten, sich zu informieren. (dpa, KNA)